Pflegekosten & Pflegepauschbetrag absetzen Title

Pflegekosten absetzen & Pflegepauschbetrag nutzen

So unterstützt der Staat bei den Pflegekosten

Ist ein Familienmitglied oder der Partner pflegebedürftig, ist das häufig mit hohen Kosten verbunden. Wer keinen Pflegedienst beauftragen möchte oder kann, übernimmt die Pflege meist selbst. Das kann in vielerlei Hinsicht – vor allem aber auch zeitlich – eine Belastung sein. Zusätzlich nehmen die Pflegenden oft Einbußen beim Gehalt in Kauf. Zum Glück gibt es einige Möglichkeiten, den Staat an den Pflegekosten zu beteiligen. Eine davon ist der Pflegepauschbetrag.

Kurz & knapp

  • Kosten für die Pflege kann man als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen
  • Das geht unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn du die Kosten für eine andere Person übernimmst
  • Der Pflegepauschbetrag kommt bei der unentgeltlichen Pflege einer nahestehenden Person in Betracht
  • Ab 2021 profitierst du hierbei von erhöhten Pauschalen und erleichterten Voraussetzungen

Pflegekosten und Pflegepauschbetrag – Welche Möglichkeiten gibt es?

Steuerlich gibt es einige Optionen, wie man Pflegekosten absetzen kann.

Du bist selbst auf Pflege angewiesen?

Dann gib deine Ausgaben bei den Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistungen an.

Du pflegst jemanden?

Auch bei der Pflege einer anderen Person kannst du unter Umständen die Kosten in der Steuererklärung absetzen. Und zwar dann, wenn du die Kosten für die pflegebedürftige Person selbst bezahlt hast.

Welche Option dabei für dich infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist die Art der Pflege entscheidend. Übernimmst du die Pflege selbst? Kümmert sich ein ambulanter Pflegedienst? Oder ist die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht? Zum anderen ist die Höhe der Pflegekosten wichtig. Du hast nämlich unter Umständen ein Wahlrecht, entweder den Pflegepauschbetrag als Pauschale in Anspruch zu nehmen. Oder aber du setzt die tatsächlichen Kosten ab, wenn diese höher als die Pauschale sind. Wir zeigen dir hier, wie das geht.

Pflegepauschbetrag & Pflegekosten absetzen Infografik

Kosten für die eigene Pflege absetzen

Medikamente, Therapien, Pflegedienst und zusätzliche Fahrtwege: Die Liste der pflegebedingten Kosten ist lang, die Rechnungssumme oft hoch. Doch bei der Steuererklärung kannst du dir einen Teil der Ausgaben erstatten lassen.

Pflegekosten

Ausgaben aufgrund der eigenen Pflegebedürftigkeit kannst du als außergewöhnliche Belastung angeben. Dabei ist es egal, aus welchen Gründen du Pflege benötigst. Die Pflegebedürftigkeit kann zum Beispiel auf eine Krankheit, Behinderung oder altersbedingte Erscheinungen zurückzuführen sein.

Absetzen kannst du Kosten für Pflegedienste, wenn diese Kosten ausschließlich auf die Pflege entfallen. Sind in den Ausgaben beispielsweise auch die Zubereitung von Essen enthalten, gehört das nicht zu den Pflegekosten. Eine besondere Ausbildung oder Qualifikation der Pflegekräfte spielt für den steuerlichen Abzug übrigens keine Rolle.

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Pflegekosten & zumutbare Belastung

Sowohl bei den Krankheitskosten als auch den Pflegekosten zieht das Finanzamt eine zumutbare Belastung ab. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von deinem Einkommen und Familienstand ab.

Video: Zu Hause pflegen & Steuern sparen

Mit der Pflege zu Hause lassen sich einige Steuern sparen. Im Video gibt es Tipps für noch mehr Steuererstattung.

Kosten für ein Pflegeheim absetzen

Steuerlich begünstigt sind hier nur Kosten für eine krankheits- beziehungsweise behinderungsbedingte Heimunterbringung. Kosten für einen Heimaufenthalt, der allein auf das Alter zurückzuführen ist, kann man nicht absetzen. Hierzu würden beispielsweise die Kosten für betreutes Wohnen fallen, bei dem die Bewohner zwar diverse Unterstützung erhalten, gesundheitlich aber keine Pflege benötigen.

Handelt es sich um ein Heim, in dem man aufgrund einer Krankheit oder Behinderung untergebracht ist, sind die Kosten hingegen außergewöhnliche Belastungen. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Pflegeheim, die Pflegestation eines Altenheims oder einen Seniorenstift handelt. Wichtig: Die Pflegebedürftigkeit musst du dem Finanzamt nachweisen. Am besten mit einer offiziellen Pflegestufe oder einem Schreiben vom Arzt.

Nicht absetzbar ist eine Einmalzahlung, die an das Pflegeheim gegen die Zusicherung der lebenslangen Pflege gezahlt wurde. Auch wenn du den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nimmst, sind die Unterbringungskosten nicht abzugsfähig.

Information zum Thema

Heimunterbringen absetzen

Absetzbar sind nur die zusätzlichen Kosten, die durch die Heimunterbringung entstehen. Das heißt: Eingesparte Kosten – zum Beispiel für einen eigenen Haushalt, der nicht mehr geführt werden muss, muss man abziehen. Geht dem Umzug ins Pflegeheim eine Haushaltsauflösung voraus, muss man die Heimkosten deshalb jährlich pauschal kürzen. Der Kürzungsbetrag entspricht je Monat 1/12 des Grundfreibetrags.

Alternative: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wer keine Pflegekosten absetzen kann, sollte von den Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen Gebrauch machen. Hier kann man zum Beispiel Kosten für die alters- und nicht krankheitsbedingte Betreuung erfassen. Oder die Pflegekosten, die nicht als außergewöhnliche Belastung begünstigt sind. Dazu zählen die Zubereitung von Essen, Reinigungskräfte oder Gartenarbeiten. Ebenfalls fällt hierunter der Teil der Pflege- und Betreuungsleistungen, der sich aufgrund der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen nicht auswirkt.

Das kannst du absetzen:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt: 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro
  • Beschäftigung auf Minijob-Basis: 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro
  • Haushaltsnahe Dienstleistung ohne Anstellung:  20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro

Exkurs: Behindertenpauschbetrag

Falls du eine Behinderung hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen den Behindertenpauschbetrag beantragen. Das ist eine Pauschale, die das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Eine zumutbare Eigenbelastung wird hierbei nicht abgezogen. Wie hoch der Pauschbetrag ist, hängt vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen ab.

Die Pauschale soll alle laufenden und typischen behinderungsbedingten Kosten abdecken. Wie beispielsweise den Mehrbedarf an Wäsche. Zusätzlich kann man Ausgaben wie Krankheitskosten oder Ausgaben für private Fahrtwege absetzen. Diese sind also in der Pauschale nicht enthalten.

Grad der Behinderung (GdB) von mindestens …Pauschbetrag (pro Jahr)
20 Prozent384 Euro
30 Prozent620 Euro
40 Prozent860 Euro
50 Prozent1.140 Euro
60 Prozent1.440 Euro
70 Prozent1.780 Euro
80 Prozent2.120 Euro
90 Prozent2.460 Euro
100 Prozent2.840 Euro
Blinde oder hilflose Behinderte*7.400 Euro
* Merkmal „Bl“ oder „hilflos“ ist im Schwerbehindertenausweis eingetragen

Experten Tipp

Wahlrecht zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten

Du kannst aber jedes Jahr aufs Neue wählen, ob du den Behindertenpauschbetrag oder den Abzug der tatsächlichen Aufwendungen nutzt. Der Unterschied: Beim Ansatz der tatsächlichen Kosten zieht das Finanzamt die zumutbare Belastung ab. Beim Pauschbetrag hingegen nicht.

Kosten für die Pflege eines Angehörigen absetzen

Nicht jeder, der auf Pflege angewiesen ist, kann die Kosten dafür aus eigener Tasche zahlen. Deshalb ist es wichtig, auf die Unterstützung der eigenen Familie oder dem Verwandtenkreis zählen zu können. Im Gegenzug ermöglicht der Gesetzgeber, die Pflegekosten für den Angehörigen bei der eigenen Steuererklärung zu berücksichtigen. Dies erfolgt, ebenso wie bei den eigenen Pflegekosten, als außergewöhnliche Belastung.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung ist, dass die Kosten aus rechtlichen, tatsächlichen oder moralischen Gründen zwangsläufig entstanden sind. Beispielsweise, wenn man zum Unterhalt der pflegebedürftigen Person verpflichtet ist. Meistens ist das der Fall, wenn Kinder für ihre Eltern sorgen.

Bei entfernteren Verwandten reicht die bloße Kostenübernahme nicht aus, um die Pflegekosten absetzen zu können. Hier müssen die Umstände so sein, dass die Pflege dieser Person für dich unausweichlich ist. Beispielsweise, weil die pflegebedürftige Person die Kosten nicht selbst tragen kann und es keinen unterhaltspflichtigen Ehepartner oder Kinder gibt.

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Kann die pflegebedürftige Person die Kosten selbst tragen?

Wenn die pflegebedürftige, verwandte Person finanziell in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen, musst du die Kosten nicht zahlen. Dabei richtet sich der Messwert nach dem Einkommen in Höhe der Sozialhilfesätze sowie ein Vermögen bis zu 15.500 Euro.

Wichtig: Keine Bezahlung durch die zu pflegende Person

Eine außergewöhnliche Belastung kann nur dann abgesetzt werden, wenn deine Hilfe nicht bezahlt wird. Die Pflege eines Angehörigen muss also unentgeltlich erfolgen.

Kosten für die häusliche Pflege absetzen

Sind die oben genannten Voraussetzung erfüllt, kannst du folgende Kosten absetzen, wenn du sie selbst bezahlt hast:

  • Kosten für Pflegepersonal oder einen Pflegedienst
  • Kosten für die kurzfristige Unterbringung in einem Pflegeheim
  • Fahrtkosten zur Wohnung der pflegebedürftigen Person (z. B. zur Betreuung und Versorgung, keine Besuchsfahrten)
  • Fahrtkosten zur ärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Person

Kosten für ein Pflegeheim absetzen

Die von dir bezahlten Ausgaben für die Unterbringung der gepflegten Person in einem Heim darfst du dann absetzen, wenn der Heimaufenthalt krankheitsbedingt erforderlich ist. Es gelten dann die gleichen Regelungen wie wenn die pflegebedürftige Person die Kosten selbst trägt:

  • Die Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
  • Wurde der Haushalt des Pflegebedürftigen aufgelöst, muss die Haushaltsersparnis von den Kosten abgezogen werden
    • Für jeden Monat 1/12 des Grundfreibetrags
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Erstattungsbetrag

Auch hier gilt: Bekommt man einen Teil der Kosten erstattet, muss der Erstattungsbetrag in der Steuererklärung abgezogen werden. Erstattungen kommen für gewöhnlich von der Kranken- oder Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ähnlich wie bei den eigenen Pflegekosten kann man als Angehöriger unter Umständen auch haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Und zwar dann, wenn Pflege- und Betreuungsdienstleistungen nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind. Diese Kosten kann man in der eigenen Steuererklärung angeben, wenn man die Leistungen für die pflegebedürftige Person selbst bezahlt hat. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pflege oder Betreuung im Haushalt des Pflegebedürftigen ausgeführt wird.

Kosten für die Pflege einer sonstigen Person

Übernimmst du die Pflege für eine Person, für die du nicht zum Unterhalt verpflichtet bist? Dann kommt nur unter bestimmten Umständen ein steuerlicher Abzug der Kosten infrage. Und zwar dann, wenn du zumindest aus sittlichen Gründen dazu verpflichtet bist, die Pflegekosten zu tragen. Kurz gesagt: Immer dann, wenn die Pflege von dir aus rein moralischen und sittlichen Gründen aufgrund deiner Beziehung zu einer Person erwartet wird. Das kann beispielsweise beim Lebenspartner (nicht verheiratet) der Fall sein.

Das gilt allerdings nicht für jeden Mitbürger in Not, sondern nur für nahestehende Personen und Angehörige. Das Finanzamt wird deine Angaben genau prüfen.

Was ist der Pflegepauschbetrag?

Der Pflegepauschbetrag ist eine Pauschale, die bei der Steuer abgezogen wird. Man hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag, wenn man eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in deren eigenen Zuhause pflegt. Das gilt auch dann, wenn ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege hilft. Auch, wenn die pflegebedürftige Person im Heim untergebracht ist, kann man vom Pflegepauschbetrag profitieren. Vorausgesetzt ist, dass man die Person zumindest an den Wochenenden in der eigenen Wohnung betreut.

Welche Voraussetzungen gelten für den Pflegepauschbetrag?

  • Die Pflege wurde aus zwangsläufigen Gründen (z. B. rechtliche Unterhaltsverpflichtung) übernommen
  • Die pflegebedürftige Person ist hilflos (gilt nur bis einschließlich 2020)
  • Die Pflege findet in deinem eigenen Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt
  • Du erhältst keine Entlohnung für die Pflege

Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?

Der Pflegepauschbetrag beträgt bis einschließlich 2020 jährlich 924 Euro. Mit dieser Pauschale sollen alle Einzelkosten der Pflege abgegolten sein, wie beispielsweise Hilfsmittel, Telefonkosten, Fahrtkosten oder bestimmte Kleidung. Wichtig ist: Welche Kosten man tatsächlich hatte, muss man für den Pflegepauschbetrag nicht nachweisen.

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Pflegepauschbetrag für mehrere pflegende Personen

Der Pflegepauschbetrag wird jeweils für eine pflegebedürftige Person gewährt. Teilt man sich die Pflege mit einer anderen Person, so erhält jeder nur den halben Pflegepauschbetrag.

Neuregelung beim Pflegepauschbetrag ab 2021

Ab dem Steuerjahr 2021 können Betroffene mit mehr Unterstützung rechnen. Denn es tut sich einiges beim Pflegepauschbetrag. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Die Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person hilflos sein muss, entfällt
  • Die Höhe des Pflegepauschbetrags hängt vom Pflegegrad ab
  • Für die Pflegegrade 4 und 5 beträgt der Pflegepauschbetrag 1.800 Euro
  • 1.100 Euro werden für den Pflegegrad 3 gewährt
  • Für den Pflegegrad 2 beträgt der Pflegepauschbetrag 600 Euro
  • Kein Pflegepauschbetrag gibt es bei Personen des Pflegegrades 1

Pflegepauschbetrag oder tatsächliche Kosten – was bringt mehr?

Hier hat man die Wahl: Entweder man entscheidet sich für den Abzug der tatsächlichen Kosten, die für die Pflege entstehen. Oder aber man wählt den Pflegepauschbetrag – ohne Nachweis der entsprechenden Kosten. Es lohnt sich also zu prüfen, welche Option die höchstmögliche Steuererstattung bringt! Am einfachsten kannst du das mit WISO Steuer berechnen.

Möchtest du die tatsächlichen Kosten ansetzen, musst du Folgendes beachten: Hier wird die individuelle zumutbare Belastung von den Kosten abgezogen. Das kann dazu führen, dass sich die Kosten steuerlich nicht auswirken. In diesem Falle lohnt sich die Wahl des Pflegepauschbetrags. Die zumutbare Eigenbelastung wird hier nicht abgezogen.

Pflegepauschbetrag und haushaltsnahe Dienstleistungen?

Entscheidet man sich für den Pflegepauschbetrag, dürfen die Kosten für unterstützende Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, die keine außergewöhnlichen Belastungen sind, als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden. Die Kosten sind dann bis zu dem jeweils geltenden Höchstbetrag abzugsfähig.

Welche weiteren Hilfen gibt es neben dem Pflegepauschbetrag?

Die finanzielle Situation von pflegenden Angehörigen wird nicht nur durch die Kosten für Pflegedienste oder Medikamente beeinflusst. Oftmals kommt es auch zu Verdienstausfällen. Denn für Vollzeitjob und häusliche Pflege bräuchte es wohl Tage, die länger als 24 Stunden sind. Damit man dennoch die Zeit für seine Liebsten nehmen kann, gibt es weitere staatliche Unterstützung. Die Hilfen sollen sicherstellen, dass man durch die Pflege finanziell keine allzu großen Einbußen hinnehmen müssen.

Pflegeunterstützungsgeld

Pflegeunterstützungsgeld gibt es für Arbeitnehmer, die zur Pflege einer angehörigen Person bis zu 10 Tage von der Arbeit fernbleiben. Die soziale oder private Pflegeversicherung erstattet 90 Prozent des an diesen Tagen ausgefallenen Nettogehalts. 100 Prozent werden erstattet, wenn in den letzten 12 Monaten vor der Freistellung eine sozialversicherungspflichtige Einmalzahlung ausbezahlt wurde. Hierzu gehört zum Beispiel das Weihnachts- oder Urlaubsgeld. In beiden Fällen wird jedoch höchstens der Krankengeldsatz erstattet. Dieser beträgt im Jahr 2020 pro Tag 109,38 Euro.

Für die Berechnung der Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes musst du und der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung auszufüllen.

Zinsloses Darlehen

Für eine längere Pflegezeit kann man bis zu 6 Monate ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen. Damit soll maximal die Hälfte des ausfallenden Nettogehalts abgedeckt werden. Ein Informationsblatt zum zinslosen Darlehen gibt es beim Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Familienpflegezeit

Arbeitet man in einem Betrieb mit mehr als 25 Angestellten, kann man die Familienpflegezeit beantragen. Bei der Familienpflegzeit hat man einen Rechtsanspruch, die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu kürzen. Während der teilweisen Freistellung hat man zudem Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Dieses deckt die Hälfte des ausgefallenen Gehalts ab. Die Familienpflegezeit musst du dem Arbeitgeber ankündigen. Damit der Freistellung nichts im Wege steht, empfiehlt es sich, die Checkliste des Bundesamts für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beachten.

Nahe Angehörige nach dem Familienpflegezeitgesetz sind folgende Personen:

  • Großeltern
  • Eltern
  • Schwiegereltern
  • Stiefeltern
  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
  • Geschwister
  • Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten
  • Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner
  • Kinder
  • Adoptiv- oder Pflegekinder
  • die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Schwiegerkinder
  • Enkelkinder
Experten Tipp

Auswirkungen der Familienpflegezeit auf die eigene Rente

Während der Familienpflegezeit gehen für die pflegenden Angehörigen keine Rentenansprüche verloren. Sogar das Gegenteil ist der Fall. Derjenige, der die Familienpflegezeit nimmt, erwirbt doppelte Rentenansprüche.

Freistellung zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder

Angehörige eines pflegebedürftigen Kindes können sich für die Betreuung dieser Kinder ebenfalls ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Dabei ist es egal, ob das Kind zu Hause oder außerhäuslich untergebracht ist. Wie bei den Regelungen zur Familienpflegezeit kann die Freistellung bis zu 6 Monate und die teilweise Freistellung bis zu 24 Monate beansprucht werden. Auch hier kann man ein zinsloses Darlehen für das ausfallende Gehalt beantragen.

Freistellung zur Begleitung vor dem Tod

Ebenso wichtig wie die Zeit für die Pflege ist auch die Zeit, die man mit einem Angehörigen in dessen letzter Lebensphase verbringt. Um den Angehörigen in dieser Zeit Beistand zu leisten, kann man sich ganz oder teilweise bis zu 3 Monate von der Arbeit freistellen lassen. Wo die Betreuung oder Pflege des Angehörigen stattfindet, ist hierbei egal.

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