
Pool-Arbeitsplatz im Büro
Arbeitszimmer zu Hause trotzdem absetzbar?
Jeden Tag zu Hause arbeiten ist nicht immer das Wahre: Bei Besprechungen sind Arbeitnehmer auch gerne vor Ort im Betrieb. Hier stellt der Chef meist einen Pool-Arbeitsplatz zur Verfügung. Sie teilen sich also Ihren Arbeitsplatz mit anderen Kollegen. Auch für Außendienstmitarbeiter von Vorteil: So können Sie Verwaltungsarbeiten im Betrieb erledigen.
Pool-Arbeitsplatz: Weniger Schreibtische als Mitarbeiter
Doch oft gibt es im Betrieb weniger Schreibtische als potenzielle Nutzer. Dann kann es schon mal zu einem Gerangel um den letzten freien Schreibtisch kommen. Wichtiger aber ist die Frage: Wie können die Mitarbeiter in diesem Fall ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen, weil ihnen im Betrieb “kein anderer Arbeitsplatz” zur Verfügung steht?
Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Pool-Arbeitsplatz grundsätzlich ein “anderer Arbeitsplatz” ist. Folge: das Arbeitszimmer zu Hause ist nicht absetzbar. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Mitarbeiter ihn “in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann.”

Millionen Deutsche arbeiten momentan im Home-Office. Egal, ob Arbeitszimmer oder zweckentfremdeter Küchentisch: plötzlich werden Privaträume auch beruflich genutzt. Doch diese Arbeitsplätze können meist nicht als Arbeitszimmer die Steuer mindern. Hier gibt es ein Trostpflaster: die Home-Office-Pauschale! Wir beantworten Ihre Fragen.
Nutzung des Arbeitsplatzes beschränkt?
Ist die Nutzung des Pool-Arbeitsplatzes hingegen eingeschränkt, sodass der Mitarbeiter in seinem häuslichen Arbeitszimmer einen Teil seiner beruflichen Tätigkeit verrichten muss? Dann sind die Arbeitszimmerkosten bis zu 1.250 Euro im Jahr als Werbungskosten absetzbar (Aktenzeichen IX R 19/14).
Es kommt somit darauf an, ob nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine ausreichende Anzahl an Pool-Arbeitsplätzen zur Verfügung steht. Sofern nicht für jeden Nutzer ein eigener Arbeitsplatz vorhanden ist, ist zu klären, ob beispielsweise durch dienstliche Nutzungseinteilungen oder die Möglichkeit privater Absprachen gewährleistet ist, dass der Mitarbeiter seine gesamten Innendiensttätigkeiten in dem dienstlichen Arbeitszimmer erledigen kann.
Dieses Urteil hat für alle Arbeitnehmer Bedeutung, die im Rahmen von modernen Office-Konzepten im Betrieb über keinen festen Arbeitsplatz verfügen und sich ihren Arbeitsplatz bei Anwesenheit frei wählen können. Süffisant weisen die Finanzrichter in einem anderen Urteil darauf hin, dass “der Steuerpflichtige nicht darauf verwiesen werden kann, zu verschiedenen Tageszeiten auf der Suche nach einem freien Schreibtisch ‘sein Glück zu versuchen’ oder morgens mit anderen Kollegen einen Wettstreit um den letzten verfügbaren Arbeitsplatz auszutragen” (Aktenzeichen 10 K 822/12 E).

Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
Viele Arbeitnehmer arbeiten aufgrund der Corona-Pandemie momentan von zu Hause aus. Doch: Können Sie die dadurch anfallenden Mehrkosten auch von der Steuer absetzen? Oder erhalten Sie nur die neue Home-Office-Pauschale? Wir zeigen, wie Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen.
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1 Kommentar
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Sorry, aber die aktuelle Beschreibung gibt überhaupt nichts her. Es wird lediglich beschrieben, dass es ein neues Streitthema geben wird. Auf der einen Seite steht die Aussage, dass ein Arbeitszimmer nicht absetzbar ist und dann kommt ein kleines “aber” ohne konkrete Aussagen.
Könntet Ihr / könnten Sie da nicht ein bisschen mehr Inhalt und Aussagefähigkeit reinstecken?
So ist der Artikel nur Zeitverschwendung.