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Rechtsbehelf

Es kommt immer wieder vor und ist ärgerlich: Der lang ersehnte Einkommensteuerbescheid ist endlich da –aber leider falsch. Doch dagegen kann man sich wehren. Und zwar mit einem Rechtsbehelf. Wie das genau funktioniert und welche Frist dabei gilt, zeigen wir hier.

Was ist ein Rechtsbehelf?

Immer dann, wenn du der Meinung bist, durch einen Verwaltungsakt des Staates in deinen Rechten verletzt zu sein, steht dir der Rechtsweg offen. Das heißt, dass du die vermeintliche Rechtsverletzung an die Behörde melden kannst. Je nachdem, um welche Behörde es geht, gibt es unterschiedliche Bezeichnungen: beispielsweise die Klage, der Widerspruch oder der Einspruch. Zusammengefasst bezeichnet man diese als Rechtsbehelf.

Information zum Thema

Rechtsbehelf Definition

Rechtsbehelf ist der Oberbegriff für die unterschiedlichen Rechtsmittel, mit denen eine staatliche Entscheidung angefochten werden kann. Dabei gelten verschiedene Voraussetzungen. Je Behörde heißt der Rechtsbehelf anders: Zum Beispiel Klage, Einspruch oder Widerspruch.

Welcher Rechtsbehelf ist der beim Finanzamt?

Im Steuerrecht heißt der Rechtsbehelf Einspruch. Wie der Einspruch funktioniert und welche Voraussetzungen gelten, ist in der Abgabenordnung geregelt.

Wie sieht es mit der Klage vor dem Finanzgericht aus?

In der Regel kann man nicht direkt zum Finanzgericht gehen und Klage einreichen. Denn zunächst musst du den Einspruch beim Finanzamt einlegen. Dies wird als außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren bezeichnet. Also das Finanzamts-interne Verfahren.

Gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

Erst wenn das Finanzamt nicht zu deinen Gunsten entscheidet, kannst du dagegen klagen. Das nennt man dann gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren. Also die Klage beim Finanzgericht und ggf. anschließender Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof. Bis dahin ist es aber ein langer Weg.

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Einspruch einlegen

Gegen einen falschen Steuerbescheid kann man Einspruch einlegen. Den Einspruch legst du direkt bei dem Finanzamt ein, von dem du den Steuerbescheid erhalten hast.
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Von der Steuererklärung zum Steuerbescheid

Die Überschrift beschreibt in aller Kürze, was beim Finanzamt und innerhalb der Abgabenordnung als das Besteuerungsverfahren bezeichnet wird. Dahinter steckt aber einiges mehr: Du erstellst deine Steuererklärung und gibst sie ab. Das Finanzamt prüft diese und setzt die Steuer fest. Dann flattert der Steuerbescheid ins Haus und hoffentlich stimmt dann auch alles. Vielleicht fällt dir aber ein Fehler auf. Unter Umständen hast du aber auch Angaben vergessen.

Warum sind manche Steuerbescheide falsch?

Auf dem Weg von der Erstellung und Abgabe der Steuererklärung bis hin zum Steuerbescheid kann einiges schieflaufen. Aus einer errechneten Erstattung kann dabei eine Nachzahlung werden. Aus einem erklärten Verlust wird ein Gewinn. Kurzum: Die Steuererstattung fällt geringer aus als erwartet.

Wenn ein Steuerbescheid falsch ist, dann liegt das in der Regel aber nicht etwa daran, dass ein Fehler in der Steuerberechnung vorliegt. Denn die Steuer wird nicht mehr wie früher händisch ausgerechnet. Heutzutage übernimmt das der Computer. Das funktioniert ähnlich wie bei einem Taschenrechner. Mechanische Rechenfehler sind daher so gut wie ausgeschlossen.

Ist ein Steuerbescheid falsch, dann liegt das vielmehr daran, dass das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist. Beispielsweise hat das Finanzamt bei der Steuerberechnung höhere Einnahmen oder weniger Ausgaben angesetzt. Dies kann daran liegen, dass der Finanzbeamte eine andere Rechtsauffassung vertritt, Nachweise fehlen oder der beruflichen Veranlassung von Ausgaben keinen Glauben geschenkt hat.

Kann nur gegen Steuerbescheide ein Einspruch eingelegt werden?

Nein. Ein Einspruch ist grundsätzlich gegen alle Verwaltungsakte des Finanzamts möglich. Verwaltungsakt ist wiederum ebenfalls ein Oberbegriff. Darunter fallen insbesondere die Steuerbescheide. Aber beispielsweise auch Ablehnungsbescheide, Feststellungsbescheide, Prüfungsanordnungen, Pfändungen, Stundungsverfügungen sowie Duldungs- und Haftungsbescheide sind Verwaltungsakte, die mit einem Einspruch angefochten werden können.

Ein Verwaltungsakt ist:

  • Eine Hoheitliche Maßnahme
  • einer Behörde
  • in einem Einzelfall
  • zur Regelung einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit
  • und mit rechtlicher Außenwirkung

Einspruchsfrist beim Rechtsbehelf

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss vor Ablauf der dafür vorgesehenen Frist bei dem richtigen Finanzamt eingelegt werden. Erfolgt der Einspruch danach, ist er in der Regel nicht mehr zulässig.

Begründetheit

Wenn der Rechtsbehelf zulässig ist, überprüft das Finanzamt, ob der Einspruch begründet ist. Du solltest dem Finanzamt also erklären, weshalb du glaubst, dass der Steuerbescheid falsch ist. Beispielsweise könnte es sein, dass das Finanzamt eine Ausgabe zu Unrecht gestrichen hat. Es könnte aber auch sein, dass du Ausgaben bisher vergessen hast und diese nun nachreichen möchtest.

Was passiert nach dem Rechtsbehelf?

Wenn du einen Rechtsbehelf (Einspruch) einlegst, dann prüft das Finanzamt zuerst, ob er formell statthaft und zulässig ist. Falls das der Fall ist, erfolgt die inhaltliche Prüfung deiner Begründung bzw. des Steuerfalls.

Vor dem Hintergrund der Funktionen des Einspruchs erfolgt eine sogenannte Gesamtfallaufrollung. Das Finanzamt muss deinen gesamten Steuerfall erneut prüfen. Und zwar auch dann, wenn du nur gegen einen bestimmten Punkt Einspruch eingelegt hast.

Was kann man von einem Einspruch erwarten?

Im Ergebnis kann das Einspruchsverfahren auf verschiedenen Arten beendet werden:

Das Finanzamt gibt dir recht und sendet dir einen neuen Bescheid zu, der dann richtig ist.

Sieht das Finanzamt für dich keine Chance, wird es eine Einspruchsentscheidung erlassen. Dagegen kannst du dann Klage beim Finanzgericht erheben. Auch eine Mischung zwischen Abhilfe und Einspruchsentscheidung ist möglich. Dies wird als Teilabhilfe bzw. Teileinspruchsentscheidung bezeichnet.

Im Rahmen der Gesamtfallaufrollung fällt dem Finanzamt ein Fehler auf, der sich zu deinen Ungunsten auswirkt und die Steuer erhöhen würde. Wenn das Finanzamt also einen neuen Steuerbescheid erlassen würde, würde eine Verböserung erfolgen. Darauf wird dich das Finanzamt aber hinweisen, sodass du den Einspruch zurücknehmen und die Verböserung vermeiden kannst.

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