
Rentenbescheinigung
Neuer Service der Rentenversicherung
Viele Rentner sind nicht sicher, was sie wo in ihrer Steuererklärung eintragen sollen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt nun auf Anfrage eine Bescheinigung aus, die bei der Erstellung der Steuererklärung für Rentner hilft.
Komplizierte Rentenbescheide
Wo muss die Rente eingetragen werden? Kann ich meine Krankenversicherung ansetzen? Und wenn ja: wo? Wie wird der Rentenanpassungsbetrag ermittelt? Das alles sind Fragen, die Rentner bei Erstellung ihrer Steuererklärung beantworten müssen. Die von der Deutschen Renten- versicherung übermittelten Rentenbescheide beantworten diese Fragen zum Teil, sind aber nicht immer verständlich.
Verständliche Bescheinigung
Die Deutsche Rentenversicherung stellt ab sofort auf Wunsch eine Bescheinigung aus, die sich an den Vordrucken der Steuererklärung anlehnt. Daher können die Werte schnell und einfach in die Steuererklärung übernommen werden.
Nur auf Antrag
Die Bescheinigung wird nur auf einen Antrag ausgestellt. Sie müssen Ihre Rentenversicherungsnummer angeben, damit Sie die Bescheinigung erhalten. Die Bescheinigung können Sie formlos auf folgenden Wegen anfordern:
- Telefonisch montags bis donnerstags von 07.30 bis 19.30 Uhr und freitags von 07.30 bis 15.30 Uhr unter 0800 1000 4800
- Per E-Mail an meinefrage@drv-bund.de
- Per Brief an Ihre örtlich zuständige Rentenversicherung
Wenn Sie die Bescheinigung einmal beantragt haben, wird sie Ihnen jährlich zugesandt.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt darüber hinaus auf ihrer Homepage eine Broschüre zur Verfügung, die eine Einführung in das Thema Rente und Steuer bietet. Diese Broschüre können Sie hier herunter laden.
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Individuelle Fragen zu Ihrer Steuererklärung können wir leider nicht beantworten, da wir keine persönliche Steuerberatung anbieten dürfen. Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise zu diesem Beitrag.
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7 Kommentare
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Was ist zu tun, wenn die Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung “Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt” fehlerhaft ist ?????
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland berechnet in diesen “Mitteilungen” falsche Rentenanpassungsbeträge bei Witwern bzw. Witwen. Obwohl die Altersrente den Freibetrag überschreitet und damit von der 60% Witwenrente der dem Freibetrag überschreitende Betrag abgezogen wird und ein neuer Bruttobetrag errechnet wird von dem die Krankassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeträge abgezogen werden dient die 50%Witwenrente als Basiswert für den Rentenanpassungsbetrag. Beschwert man sich in Berlin – Rentenversicherung Bund – bekommt man den Bescheid vom der Rentenversicherung Mitteldeutschland!!! Wir haben korrekt gerechnet. Wer gesteht schon gern seinen eigenen Fehler, wenn er am längeren Hebel sitzt und den Beschwerdeführer am langen Arm verhungern lassen kann?
Da wird etwas versteuert, das man nicht bekommen hat!
Ein Einspruch bei der Deutschen Rentenversicherung wird abgeschmettert. Alles korrekt! Ein Ombudsman exestiert nicht.
Mit jeder Rentenerhöhung wird dieser Fehler größer. Aus Centbeträgen sind es bereits 2-stellige Eurobeträge!
Guten Tag Herr Apel,
leider dürfen wir Sie aus rechtlichen Gründen steuerlich nicht beraten. Grundsätzlich steht Ihnen aber der Rechtsweg offen, wenn Sie der Meinung sind, durch einen Verwaltungsakt des Staates in Ihren Rechten verletzt zu sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Rechtsbehelf.
Vielen Dank und Grüße
Jochen Breunig
Tax Specialist bei steuernsparen
Ich habe die Rentenbescheinigung für das Jahr 2017 bei der Deutschen Rentenversicherung über die Renten meiner Eltern angefordert. Leider sind auf dieser Bescheinigung nur genau die gleichen Angaben vorhanden, wie auf der jährlichen Rentenanpassung. Der Rentenanapssungsbetrag ist dort leider nicht aufgeführt.
Liebe Frau Buhl (Kommentar 3 v. 23.5.17), das ist das übliche politische Spiel gegen die Bürger! Der Freibetrag wird auf diese Weise real/prozentual abgeschmolzen. Ein laufendes, den Rentenbezieher bis zum Tod belastendes Rentenkürzungsprogramm. Es ist geschickt konstruiert, damit es nicht jeder Rentner bzw. Beitragszahler gleich mitbekommt. Im Hinblick auf wahrscheinlich wieder kommende Zeiten mit höherer Inflationsrate ist das eine tickende rentenpolitische Zeitbombe
Warum wird in der Steuererklärung ein Anpassungsbetrag (Differenz zwischen dem ersten und dritten Jahr des Rentenbezugs) auf den jetzt zu versteuernden Teil hinzugerechnet? Das soll doch ein “steuerlicher Freibetrag” sein?!
Diese Bescheinigung sollte ohne Aufforderung, von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt werden. !!!
Ein sehr praktischer Hinweis! Danke