Anlage KAP
TagGezahlte Prämien bei Optionsgeschäften
Jetzt doch bei Verfall absetzbar
Bisher zeigte sich das Finanzamt stur: Optionsprämien waren nicht als negative Einkünfte absetzbar. Doch nun gab es glücklicherweise eine Kehrtwende.
Anlage KAP
Ausfüllanleitung
Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, wann die Anlage KAP abzugeben ist bzw. abgegeben werden sollte und welche Zeilen im Formular 2014 abhängig vom Abgabegrund auszufüllen s…
Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts
Wann Sie diesen stellen sollten
Folgende Fälle sind hierbei denkbar:
- Der Sparer-Pauschbetrag wurde wegen einer ungünstigen Verteilung der Freistellungsaufträge nicht voll ausgenutzt.
- Die abzugsverpflich…
Antrag auf Günstigerprüfung
Wann ist die Günstigerprüfung sinnvoll?
Einen Antrag auf Günstigerprüfung sollten Sie immer dann stellen, wenn Ihr individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Der Grenzsteuersatz von 25 Prozent wird erreicht bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.700 Euro bei Ledigen und 31.400 Euro bei Zusammenveranlagten.
Einkommensteuer statt Abgeltungsteuer
Welche Fälle sind betroffen?
Von einer engen wirtschaftlichen Beziehung ist auszugehen bei Back-to-back-Finanzierungen oder wenn eine Person ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Einkunftserzielung der anderen Person hat.
Kapitalertragssteuerpflichtige Erträge
Was gehört dazu?
Zu den kapitalertragssteuerpflichtigen Erträgen gehören insbesondere:
- Dividenden und ähnliche Erträge aus Aktien, wenn sich die auszahlende Stelle im Inland befindet
- Zinsen aus…
Keine Hoffnung für Kapitalanleger
Kein Abzug der tatsächlichen Kosten
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent? Dann können Sie die so genannte Günstiger-Prüfung beantragen. Doch tatsächliche Ausgaben werden nicht mehr anerkannt.
Kapitaleinkünfte
Ist die Anlage KAP überflüssig?
Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge eingeführt. Damit sollte alles einfacher werden. Die Bank behält auf Ihre Kapitaleinnahmen 25 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer ein.
Vom Altersentlastungsbetrag profitieren
Abgeltungsteuer
Wenn Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben, haben Sie Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag. Damit begünstigt sind „Arbeitslohn und die positive Summe der Einkünfte – außer Versorgungsbezüge und Leibrenten“. Also auch Kapitaleinkünfte!