CW4508
TagVom Midijob zum Minijob
Steuerfrei mehr Geld? So gehts
Auch für Minijobs gilt seit Beginn des Jahres der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. Damit wird indirekt eine Höchstarbeitszeit von 52 Stunden im Monat eingeführt.
Minijob im Privathaushalt
Mindestlohn ja, Aufzeichnungen nein
eit dem 1. Januar 2015 gilt branchenunabhängig und flächendeckend ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Auch für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, also für Minijobs und Aushilfsjobs – und zwar sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten.
450-Euro-Grenze bei Minijobs
Was gilt bei höherem Arbeitslohn?
Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf der Arbeitslohn nicht höher als 450 Euro im Monat betragen. Doch was gilt bei einer Überschreitung der Grenze?
Minijob und Aushilfsjob
Auch hier gilt der Mindestlohn
Ab dem 1. Januar 2015 gilt branchenunabhängig und flächendeckend ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Dieser soll erstmals 2017 und danach alle zwei Jahre angepasst werden. Dieser Mindestlohn gilt auch für geringfügig und kurzzeitig Beschäftigte.