Splittingtarif Ehegattensplitting Titelbild

Splittingtarif

Vom Ja-Wort zum Steuervorteil

Treten zwei Menschen vor den Traualtar, ist es nicht nur romantisch und aufregend – sondern auch vorteilhaft für die Steuer. Denn: Ehepaare können sich für den Splittingtarif entscheiden und dadurch einiges an Steuern sparen.

Kurz & knapp

  • Der Splittingtarif bringt verheirateten Paaren oft eine hohe Steuererstattung
  • Auch Paare in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft profitieren vom Splittingtarif
  • Bei einer Trennung kannst du den Splittingtarif noch für das Trennungsjahr nutzen

Was bringt mir die Zusammenveranlagung?

Sobald du verheiratet bist, kannst du eine zusammenveranlagte Steuererklärung abgeben. Das bedeutet, dass du und dein Partner nicht mehr jeder für sich eine Erklärung einreichen – sondern eine gemeinsame.

Besonders empfehlenswert ist der Splittingtarif, sobald du und dein Partner deutlich unterschiedliche Einkommen habt. Denn je größer die Differenz, desto höher die Steuerersparnis.

Video: Splittingtarif - weniger Steuern für Paare

Wieso senkt eine gemeinsame Steuererklärung die Steuer und welche Möglichkeiten gibt es genau? Alle Details im Video.

Natürlich musst du dich nicht für die Zusammenveranlagung entscheiden. Dein Ehepartner und du könnt jederzeit auch jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben. Dann bekommt jeder von euch auch einen eigenen Steuerbescheid. Ihr könnt auch jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben möchtet.

Wie wird der Splittingtarif berechnet?

Bei dem Splittingtarif zählt ihr als Ehepaar steuerlich gesehen wie ein Steuerzahler. Bei der Berechnung der Einkommensteuer geht das Finanzamt folgendermaßen vor:

  1. Das Einkommen von euch beiden wird zu einem Gesamteinkommen addiert.
  2. Das Gesamteinkommen wird dann halbiert und auf diese eine Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet.
  3. Die berechnete Einkommensteuer wird dann verdoppelt. Das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die ihr beide auf euer Gesamteinkommen zahlen müsst.
  4. Da geringe Einkommen prozentual weniger besteuert werden, spart ihr insgesamt bei der Steuer.
Experten Tipp

Lotet eure Optionen einfach aus

Mit WISO Steuer kannst du automatisch berechnen lassen, welche Option für euch die günstigste ist – Zusammen- oder Einzelveranlagung. So seid ihr auf der sicheren Seite und könnt das Maximum aus eurer Steuererklärung herausholen.

Ist die Einzelveranlagung besser für euch, macht WISO Steuer aus euren gemeinsamen Angaben automatisch 2 Steuererklärungen.

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Was ist die Splittingtabelle?

In der Splittingtabelle kannst du genau sehen, wie hoch die Einkommensteuer für dein Einkommen ausfällt. In der Tabelle wird für jedes Einkommen die jeweilige Steuerhöhe beziehungsweise der Grenzsteuersatz dargestellt.

Aber Achtung: Hier kommt es auf das zu versteuernde Einkommen an. Für die Einzelveranlagung wird übrigens die Einkommensteuer-Grundtabelle angewendet.

Klingt kompliziert? Mit WISO Steuer musst du dir keine Gedanken um die Splittingtabelle machen. Einfach im Planspiel-Modus ausprobieren, welche Steuerklassen für sie die meiste Rückerstattung bringen – und das kostenlos!

Wann wird die Splittingtabelle angewendet?

Um nach der Splittingtabelle bzw. dem Splittingtarif besteuert zu werden, müssen Sie unbedingt verheiratet sein. Erst mit dem Ja-Wort erhalten Sie das Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung.

Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie im jeweiligen Jahr verheiratet waren. Findet Ihre standesamtliche Trauung beispielsweise am 31.12.2021 statt, können Sie für das gesamte Jahr eine Zusammenveranlagung wählen. Für Ihre Steuer ist es dann so, als wären Sie bereits das ganze Jahr verheiratet.

Was ist der Unterschied zwischen Grundtarif und Splittingtarif?

Nach dem Grundtarif wird die Einkommensteuer ermittelt, die für das Einkommen eines Steuerzahlers anfällt – also bei der Einzelveranlagung. Aus dem Grundtarif leitet sich der Splittingtarif ab. Und der gilt nur für verheiratete Paare.

Was ist das Ehegattensplitting im Trennungsjahr?

Möchtet du und dein Partner euch trennen, könnt ihr im Trennungsjahr noch ein letztes Mal vom Splittingtarif profitieren und die Zusammenveranlagung wählen. Am Jahresende lohnt es sich also – wenn möglich – mit der Trennung noch bis zum Anfang des nächsten Jahres zu warten. Denn es gilt: Ein Tag „nicht dauernd getrennt lebend“ reicht aus, um für das gesamte Jahr das Ehegattensplitting zu nutzen.

Wichtig: Relevant ist aber der tatsächliche Trennungszeitpunkt – nicht das Datum der Scheidung.

Was ist das Witwen-Splitting?

Wenn dein Ehepartner stirbt, musst du als Erbe noch einmal die Steuererklärung für das laufende Jahr abgeben. Da ihr vor dem Tod auch noch zusammengelebt habt, ist noch einmal eine Zusammenveranlagung möglich. Du erhältst dann automatisch den günstigeren Splittingtarif.

Gibst du im Jahr danach eine einzelne Steuererklärung ab, gibt es einmalig noch einmal den Splittingtarif.

  • Weiterlesen: Witwenrente — Finanzielle Fragen nach dem Tod des Ehepartners

Was gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Auch Paare, die sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, können vom Splittingtarif profitieren. Sie haben genau die gleichen Steuervorteile wie verheiratete Paare – ob gleichgeschlechtlich oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

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Quelle: BMF