Sprachkurs Steuer absetzen Title

Sprachkurs von der Steuer absetzen

Eine Investition, die sich doppelt lohnt

Ausländische Kollegen, internationale Kunden – Mehrsprachigkeit wird heutzutage häufig vorausgesetzt. Das Gute: Die Kosten für einen Sprachkurs lassen sich meist von der Steuer absetzen.

Kann ich einen Sprachkurs von der Steuer absetzen?

Wer eine neue Sprache lernen oder die Kenntnisse auffrischen will, besucht dafür meist einen Sprachkurs. Damit das Finanzamt die Kosten dafür anerkennt, muss die Fremdsprache für den Beruf notwendig sein.

Ein klarer Zusammenhang zwischen deinem Beruf und dem Sprachkurs besteht beispielsweise, wenn:

  • eine Sprache im Beruf vorausgesetzt wird, die du aber nicht beherrschst
  • Besprechungen in der Firma oder mit Kunden in einer Fremdsprache geführt werden
  • du arbeitest in internationalen Teams mit ausländischen Kollegen, die die deutsche Sprache nicht beherrschen
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Themenschwerpunkte im Sprachkurs

Werden im Kurs allgemeine Themen wie Geographie oder Geschichte besprochen, sind die Kosten dafür steuerlich nicht abzugsfähig! Keine Probleme bei der Anerkennung gibt es hingegen bei Kursen für spezielle Berufssprachen, wie Wirtschaftsenglisch oder technisches Französisch. Kosten hierfür erkennt das Finanzamt meist ohne Nachfragen an.

Kannst du den Zusammenhang mit deinem Job nicht belegen, hast du schlechte Karten für den Steuervorteil. Denn das Finanzamt geht dann davon aus, dass du den Sprachkurs zu deinem Privatvergnügen besuchst.

Bei Grundkursen oder Kursen in gängigeren Sprachen zückt das Finanzamt daher oft den roten Stift und streicht die Kosten aus der Steuererklärung. Und sobald kein Zusammenhang zu deinem Beruf besteht, kannst du die Kosten auch nicht als Werbungskosten angeben, um deine Steuer zu vermindern.

Welche Ausgaben kann ich absetzen?

Nur wenn der Sprachkurs für deinen Beruf notwendig ist, kannst du die dazugehörigen Ausgaben als Werbungskosten absetzen. In diesem Fall kannst du folgende Kosten angeben:

  • Kursgebühren
  • Ausgaben für Lehrbücher
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Unterkunft
  • Pauschale für Verpflegungsmehraufwand

Aber nicht vergessen: Du kannst nur das absetzen, was du tatsächlich selbst gezahlt hast. Hat dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernommen, musst du diesen Anteil von den Gesamtkosten abziehen.

Experten Tipp

Mit alten Kosten später sparen

Hast du den Kurs besucht, um dich auf den Jobeinstieg vorzubereiten? Dann senken die Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten deine Steuer. Hattest du bisher kein steuerpflichtiges Einkommen, kann dadurch ein Verlust entstehen. Diesen kannst du in einer zukünftigen Steuererklärung angeben und mit diesem Verlustvortrag dein Geld zurückholen.
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Sprachkurs im Ausland absetzen

Hast du einen Sprachkurs im Ausland besucht, gilt auch hier: Du kannst ihn nur dann absetzen, wenn ein konkreter Zusammenhang mit deinem Beruf besteht. Es reicht nicht aus damit zu argumentieren, dass Fremdsprachen im Berufsleben allgemein hilfreich sind. Das Finanzamt prüft bei Auslands-Sprachkursen verstärkt, ob nicht doch ein paar freie Tage extra oder das Sightseeing das ausschlaggebende Argument für den Veranstaltungsort waren.

Experten Tipp

Nachweis für das Finanzamt

Lass dir von deinem Arbeitgeber eine umfassende Bescheinigung ausstellen, um die Kosten absetzen zu können. Halte für Nachfragen des Finanzamtes auch Reiseunterlagen wie das Kursprogramm bereit, um den beruflichen Zusammenhang nachweisen zu können.

Längere Auslandsaufenthalte zählen nicht

Nicht abzugsfähig sind Kosten für einen Sprachkurs im Ausland, wenn du danach vorhast, für längere Zeit im Ausland zu leben und zu arbeiten.

Prüfungs-Kriterien bei Auslands-Sprachkursen

Der Bundesgerichtshof hat einige Kriterien aufgestellt, die die Finanzverwaltung nutzt, um zu entscheiden, ob du eine Sprachreise aus privaten oder beruflichen Gründen angetreten hast. Allein das Erfüllen eines Kriteriums bedeutet jedoch nicht gleich, dass du die Kosten für den Sprachkurs absetzen kannst. Das Finanzamt beurteilt bei jedem Fall nach den Gesamtumständen. Die Kriterien sind:

Inhalt des Sprachkurses

Kurse, in denen nur allgemeinbildende Themen wie Kunst und Kultur angesprochen werden, können gegen berufliche Gründe sprechen. Aber: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch Sprachkurse zum Erwerb von Grundkenntnissen und allgemeinen Kenntnissen einer Fremdsprache anerkannt werden können (VI R 12/10). Wichtig ist, dass du wegen deines Jobs am Kurs teilgenommen hast.

Kosten für Unterbringung & Co.

Alles, was nicht üblich ist, wird genauer vom Finanzamt durchleuchtet. Dazu könnte auch ein Aufenthalt in einem 5-Sterne-Hotel während des Sprachkurses gehören.

Grundsätzlich gilt aber, dass du dich nicht einschränken musst. Das heißt: Wenn es einen beruflichen Zusammenhang gibt, musst du nicht in einer Jugendherberge unterkommen. Es darf auch in ein schickes Hotel sein.

Gestaltung der Freizeit

Ist der Kurs straff organisiert und du hast nur wenig Zeit für Sightseeing, Museumsbesuche, Bummeln durch die Innenstadt und anderes? Dann hast du gute Chancen darauf, dass das Finanzamt alle Kosten anerkennt. Hattest du viel Freizeit auf deiner Sprachreise, dann werden deine Ausgaben vielleicht nur teilweise akzeptiert.

Mitnahme von Angehörigen

Reisen dein Ehepartner oder deine Kinder mit, geht das Finanzamt davon aus, dass du die Reise mehr wie ein privater Urlaub geplant war. Deswegen werden die Kosten fast immer abgelehnt.

Aufteilung der Kosten bei Sprachkursen im Ausland

Entscheidet das Finanzamt, dass du den Kurs sowohl aus privaten als auch beruflichen Gründen angetreten hast, müssen die Reisekosten zeitanteilig aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass prozentual festgestellt wird, wie lange du mit dem Sprachkurs beschäftigt warst und wie viel Zeit du für dein privates Vergnügen hattest. Wenn mangels Aufzeichnungen nicht mehr festgestellt werden kann, wie die zeitliche Aufteilung deines Sprachurlaubs tatsächlich war, kann das Finanzamt den privaten Anteil sogar auf 50 Prozent schätzen. Das kannst du jedoch durch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers vermeiden.

Um die Reisekosten absetzen zu können, musst du mindestens 10 Prozent der Zeit, die du vor Ort warst, für den Sprachkurs verwendet haben.

Experten Tipp

Einen Zeitnachweis erstellen

Dokumentiere vor Ort genau, wann und wie lange du an welchen Kursen und kursbedingten Expeditionen teilgenommen hast. Vermerke auch, wie viel Zeit du für dein privates Vergnügen zur Verfügung hattest.
Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Sprachkurs in Großbritannien

Stefan hat einen Business-Englisch-Kurs in Großbritannien besucht. Nach dem viertägigen Kurs verlängert er seinen Aufenthalt spontan um 2 Tage, um sich die Gegend anzusehen. Alle Nachweise legt er dem Finanzamt vor.

Kurskosten:

500,00 Euro Kursgebühren

Stefan kann die Gesamtsumme der Kursgebühren angeben

Reisekosten:

300,00 Euro Flug

+ 600,00 Euro Hotel

+ 150,00 Euro Verpflegung

= 1.050,00 Euro

4 Tage Sprachkurs / 6 Tage Reise insgesamt = 2/3

Stefan kann 2/3 der Reisekosten (1.050,00 Euro) ansetzen = 700,00 Euro

Gesamt:

500,00 Euro

+ 700,00 Euro

= 1.200,00 Euro können in die Steuererklärung eingetragen werden

Deutschkurse von der Steuer absetzen

Ausländische Arbeitnehmer können Ausgaben für Deutschkurse, die beruflich veranlasst sind, als Fortbildungskosten bei den Werbungskosten angeben. Voraussetzung ist, dass du deine Ausgaben durch geeignete Unterlagen wie Arbeitgeberbescheinigung etc. nachweist.

Integrationskurs absetzen

Für in Deutschland rechtmäßige und auf Dauer lebende Ausländer sind Integrationsangebote gesetzlich geregelt. Dazu zählt auch ein allgemeiner Integrationskurs. Dieser besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Eine Unterrichtsstunde – insgesamt sind es 700 – kostet etwa 2,20 Euro. In vielen Fällen ist der Kurs sogar kostenlos. Mehr Informationen dazu gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Die Kosten dafür kann man in der Steuererklärung nur dann absetzen, wenn die Teilnahme an dem Kurs verpflichtend ist. Das ist der Fall, wenn sich der Teilnehmer nicht auf einfache Art in der deutschen Sprache mündlich verständigen kann oder er von der Ausländerbehörde zur Teilnahme am Kurs aufgefordert wurde. Trifft das auf dich zu, kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Bei einer freiwilligen Teilnahme hast du leider keinen Steuervorteil.

Zusätzliche Deutschkurse

Da die Teilnahme an zusätzlichen Deutschkursen freiwillig ist, sind die Kosten nicht absetzbar. Das gilt auch, wenn du den Kurs besuchst, weil du für einen angestrebten Ausbildungsplatz ausreichende Deutschkenntnisse benötigst. Denn: Auch in deinem Alltag hilft dir das Wissen aus dem Deutschkurs weiter. Deswegen sind es dann Kosten der privaten Lebensführung und gehören nicht in die Steuererklärung.

Sprachkurs in die Steuererklärung eintragen

Unter Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Fortbildungskosten gibst du die Daten zu deinem Sprachkurs ein.

Sprachkurs Steuererklärung Formular

Du erledigst deine Aufgaben gerne unterwegs? Du kannst deine Steuererklärung auch auf deinem Smartphone ausfüllen. Das Gute: Du kannst jederzeit switchen und die Einträge auf deinem Laptop weiterbearbeiten.

Sprachkurs Steuererklärung Smartphone Screenshot

FAQ: Sprachkurs absetzen

Wann kann ich den Sprachkurs absetzen?

Du gibst die Kosten für deinen Sprachkurs Steuererklärung für das Jahr an, wo du die Kosten auch hattest. Hast du deinen Sprachkurs in 2022 gemacht, dann gibst du alles dazu in der Steuererklärung 2022 an.
Das kommt auf den Themenschwerpunkt des Kurses an. Außerdem musst du nachweisen können, dass du aufgrund deines Berufes an dem Kurs teilgenommen hast.
Ja, das geht. Wie immer gilt die Voraussetzung: Du musst den Kurs bzw. den Test gemacht haben, weil du ihn zwingend für deinen Beruf brauchtest.
Ja, solange du erklären kannst, dass du berufsbedingt eine Sprache erlernen musst.
Ja, Sprachkurse zählen zu den Fortbildungskosten. Die Kosten können somit in vollem Umfang angesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein direkter Zusammenhang mit einem aktuellen oder angestrebten Beruf vorliegt.

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Quellen: Bundesministerium der Justiz, Bundesfinanzhof