
Steuerformulare 2019
Die wichtigsten Steuervordrucke zum Download
Steuerformulare 2019 in Papierform – Einfach herunterladen und ausdrucken. Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständige: Hier finden Sie alle Steuerformulare für Ihre Steuererklärung 2019 zum kostenlosen Download. Wählen Sie einfach das gesuchte Formular aus der folgenden Liste aus:
Springen Sie zum passenden Textabschnitt
Einkommensteuer 2019
EST 1 A | Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen |
EST 1 C | Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen |
Anlage außergwöhnliche Belastung | Außergewöhnliche Belastung und Pauschbeträge |
Anlage haushaltsnahe Aufwendungen | Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
Anlage Sonderausgaben | Angaben zu Sonderausgaben |
Anlage (§ 13 a EStG) | Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen |
Anlage (§ 34 a EStG) | Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns |
Anlage AUS | Ausländische Einkünfte |
Anlage AV | Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG |
Anlage AV § 13 a EStG | Anlageverzeichnis zur Anlage 13a |
Anlage FW | Zur Förderung des Wohneigentums |
Anlage G | Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb |
Anlage KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
Anlage Kind | Kinder |
Anlage L | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
Anlage N | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit |
Anlage N-AUS | Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit |
Anlage R | Renten und andere Leistungen |
Anlage S | Einkünfte aus selbständiger Arbeit |
Anlage SO | Sonstige Einkünfte |
Anlage Unterhalt | Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen |
Anlage Vorsorgeaufwand | Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen |
Anlage V | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
Anlage WA-ESt | Weitere Angaben und Anträge |
Anlage Zinsschranke | Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG) |
Einnahme-Überschuss-Rechnung 2019
Anlage AVEUeR | Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR |
Anlage AVSE | Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage SE |
Anlage ER | Anlage ER zur Einnahmenüberschussrechnung |
Anlage EÜR | Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG |
Anlage SE | Anlage SE zur Einnahmenüberschussrechnung |
Anlage SZE | Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen |
Gewerbesteuer 2019
GewSt 1 A | Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags |
GewSt 1 D | Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages |
GewSt 1 D BS | Anlage Betriebsstätten zur Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages |
Anlage BEG | Anlage Beteiligung an Körperschaften |
Anlage EMU | Anlage EMU zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) |
Gesonderte und einheitliche Feststellung 2019
Anlage FB | Angaben über die Feststellungsbeteiligten |
Anlage FE 1 | Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen |
Anlage FE 2 | Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen |
Anlage FE 3 | Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen |
Anlage FE 4 | Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen |
Anlage FE 5 | Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen |
Anlage FE AUS 1 | Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern |
Anlage FE AUS 2 | Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern |
Anlage FE KAP 1 | Aufteilung von Kapitalvermögen / anrechenbare Steuern |
Anlage FE KAP 2 | Weitere Aufteilung von Kapitalvermögen / anrechenbare Steuern |
Anlage FE KAP INV | Investmentverträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben |
Anlage FE VM | Besteuerungsgrundlagen in Fällen des §§ 15a, 15b EStG |
Anlage FG | zur Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung |
Anlage FG AUS | Ausländische Einkünfte und Steuern |
EST 1 B | Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung |
EST 1 D | Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung |
Meist dauert die Bearbeitung von Papierformularen im Finanzamt länger als die Steuererklärung auf elektronischem Wege. Auch sollten Sie beachten, dass Sie – anders als bei einer Steuersoftware- keine Hilfe beim Ausfüllen erhalten. Wenn Sie also kein Steuerprofi sind, ist die Steuersoftware aus dem Hause Buhl die bessere Wahl.
Hier finden Sie Formulare zu weiteren Steuerjahren
Steuerberatung?
Einzelfragen zu Ihrer Steuererklärung darf leider nur ein Steuerberater beantworten. Wir freuen uns jedoch über Lob und Kritik und nehmen Ihre Anregungen gerne für zukünftige Beiträge auf.
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Übrigens: In unserer Steuer-Software finden Sie eine ausführliche Hilfe und Tipps zu allen Themen rund um Ihre Steuererklärung.
16 Kommentare
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Hallo und guten Tag. Ich bin seit 1.7.2012 Rentner, genauso wie mein Sohn (34) der aber an Mutismus erkrankt ist. Wir beide leben seit September 2012 im Ausland, Philippinen und beziehen jeweils getrennt eine relativ kleine Rente, ca. 860 EURO., einzeln. Bisher hat es mit dem Finanzamt Neubrandenburg keine Schwierigkeiten gegeben. Im Jahr 2019 sind wir der Aufforderung vom FA Neubrandenburg nachgekommen und haben Zertifikate gesammelt und abgegeben vom (BIR) Buerau of Internal Revenue, dass wir in den Philippinen keinerlei Einkuenfte und auch keinen Besitz haben. Nachdem ich diese offiziellen Zertifikate von der philippinischen Behoerde an das FA Neubrandenburg abgeschickt habe, habe ich vom FA nichts mehr gehoert. Einen deutschen Steuerberater, der das eventuell auch machen koennte, kann ich mir nicht leisten. Dazu reicht das monatliche Budget nicht aus. Frage an Sie als Experten: Kann ich einmalig, z.B. fuer 2019 ueber WISO Sparbuch eine solche Steuererklaerung erstellen, ohne an zuviele Fragen zu geraten, die ich nicht loesen kann? Und es damit gut sein lassen. Recht vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung. Freundliche Gruesse Wolfgang Schmidt
Guten Tag Herr Schmitt,
Wir als Steuern-Sparen-Redaktion legen viel Wert darauf, Ihre Fragen und Anliegen so ausführlich wie möglich zu beantworten. Leider sind wir dahingehend aber auch an gesetzliche Auflagen gebunden, die uns eine steuerliche Beratung im Einzelfall untersagen. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, dass ich auf Ihren geschilderten Fall steuerlich nicht weiter eingehen darf.
Grundsätzlich sind Sie mit dem WISO Sparbuch mit Sicherheit an der richtigen Adresse. Denn auch, wenn Sie sich bei einer Frage unsicher sind, bietet das Programm zahlreiche unterstützende Funktionen und kurze Tipps. Viele Eingaben nimmt Ihnen das Programm bereits durch den automatischen Abruf der Daten vom Finanzamt ab. Das Sparbuch hat einen sehr großen Leistungsumfang und deckt die meisten steuerlichen Aspekte für unbeschränkt Steuerpflichtige ab. Steuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige können mit dem WISO Steuer-Sparbuch aber leider nicht abgegeben werden, wenn kein Antrag für eine unbeschränkte Steuerpflicht gestellt wurde.
Ob und in welchem Umfang das Programm Ihren individuellen Steuerfall abdecken kann, können Sie vom Programm prüfen lassen. Dazu kann und darf ich leider keine Aussage treffen. Für mehr Infos zum Thema beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht, werfen Sie gerne einen Blick in die Steuer-Hilfe von WISO Steuer. Die passende Seite habe ich Ihnen hier verlinkt: Hilfe
Viele Grüße,
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Meine Steuererklärungen erledige ich seit Jahren mit dem WISO Sparbuch; Est und EÜR für GbR mit meinem Sohn. Die FB und FE mache ich direkt in ELSTER, schaue aber gerne vorher, was ich eintrage. Meine Bedenken sind, daß ich in ELSTER einen Fehler mache, der gespeichert wird und sich nicht so einfach korrigieren läßt. Vielleicht sollte ich ein anderes SW-Paket nutzen.
Guten Tag Dmeyer,
es freut uns, dass Sie die WISO Produkte nutzen. Mit dem steuer:Sparbuch sind Sie auch im Falle der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung richtig. Denn diese können Sie damit erstellen, inklusive der Anlage FB und FE. Sie brauchen das also nicht separat mit ELSTER machen.
Vielen Dank und Grüße
Jochen Breunig
Tax Specialist bei steuernsparen
Prima
Guten Tag, ich bin begeistert über die Möglichkeit Alle Steuerformulare auszudrucken!
Leider gelingt es mir nicht, die zum Download angebotenenen Formulare auf DinA 4 -Größe auszudrucken. Gibt es einen Trick?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Busse,
am besten, Sie laden sich das gewünschte Formular im PDF-Format herunter. Wenn Sie das Formular im Browser geöffnet haben, geht das durch das Download-Symbol oben rechts im Fenster. Alternativ können Sie per Rechtsklick auf den Formular-Namen “Ziel speichern unter” auswählen.
Wenn Sie die PDF Datei drucken möchten, achten Sie darauf, dass Sie folgende Einstellungen treffen:
Papierformat: A4
Ausrichtung: Hochkant
Skalierung: An Papierformat anpassen
Lassen Sie es uns wissen, falls das Problem weiterhin auftritt.
Falls Sie ganz auf die Formulare verzichten möchten, probieren Sie gerne kostenlos steuer:Web aus.
Hier geben Sie Ihre Steuererklärung ganz einfach im Browser ein – ohne lästige Formulare.
Viele Grüße,
Carina Hagemann von steuernsparen
gesobderte und einheitliche Feststellung 2019
Wie kann ich die Formulare herunterladen?
Sehr geehrter Herr Fischer,
zum Download der Formulare klicken Sie auf den Namen des gewünschten Formulars (z.B. “Anlage FB”). Das entsprechende Formular öffnet sich dann in einem neuen Fenster.
Je nach Browser finden Sie in dem Fenster die Möglichkeit, das Formular herunterzuladen. In Firefox befindet sich z. B. oben rechts im Formular ein Symbol für den Download (Blatt mit Pfeil nach unten). Wenn Sie hierauf klicken, laden Sie das Formular herunter.
Viele Grüße,
Carina Hagemann von steuernsparen
warum werden die Daten der Steuererklärung nicht wie in den Vorjahren vom Programm direkt in die Steuererklärung gedruckt? Die Blankoformulare im Internet ausdrucken, im Drucker einlegen und dann mit dem WISO-Programm reinkopieren ist extrem umständlich. Anlagen müssen separat ausgedruckt werden ???
Ich kaufe seit über 10 Jahren bei Ihnen das Programm, wenn das Ihr neuer Standard ist war es mein letzter Kauf
Sehr geehrte Frau Kloß,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn Sie eine Software von uns nutzen, müssen Sie selbstverständlich nicht diesen umständlichen Weg gehen. Im Gegenteil – mit dem steuer:Abruf und der Datenübernahme aus dem Vorjahr füllt sich Ihre Steuererklärung größtenteils von selbst aus.
Bei den Formularen, die Sie in diesem Beitrag finden können, handelt es sich um einen zusätzlichen Service von steuersparen.de. Nutzen Sie bereits eine unserer Software, müssen Sie sich damit nicht mehr herumschlagen.
Viele Grüße
Anna Maringer aus Ihrer :buhl-Redaktion
Wie kann und womit kann ich meine erstellten Daten aus der EÜR in die EkSt übernehmen? Welche Schritte muss ich durchführen, um die Basiswerte der Daten aus 2017 übernehmen zu können, ohne einen Datensalat mit nicht nachvollziehbaren Werten manuell in den Seiten der EkSt korrigieren zu müssen. Eine genaue Anweisung für das Importieren oder Exportieren von EÜR nach EkSt finde ich nicht im Bedienbuch!
Sehr geehrter Herr Drosdatis,
Einzelfragen zu unseren Steuerprogrammen können wir hier leider nicht beantworten, da wir auch ein Vielzahl von Software produzieren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Programm direkt an die jeweilige Hotline, die Sie auch in Ihrem Programm finden.
02735 90 96 90 – technischer Support / Programmbedienung WISO Steuer-Software
02735 90 96 96 – technischer Support / Programmbedienung tax Steuer-Software
02735 90 96 99 – allgemeine Anfragen, zum Beispiel zum Kundenkonto, Lieferung, Vertrag usw
Viele Grüße,
Alexander Müller
Tax Specialist von steuernsparen.de
Ich habe eine BU Versicherung ausgezahlt bekommen und schon Steuern darauf gezahlt. In welchem Formular wird dies eingetragen. Mit der fünftel berechnung
Hallo sehr geehrte Frau Martin,
BU-Renten trägt man in der Anlage R ein. Es handelt sich um eine abgekürzte Leibrente. Auf der Hilfeseite unserer Software steuer:Web können Sie noch zusätzliche Informationen dazu finden. Hier ist der Link.
Viele Grüße,
Alexander Müller
Tax Specialis von steuernsparen.de