Steuerschulden mit Karte bezahlen
Bargeldlose Zahlung beim Vollziehungsbeamten
Säumige Steuerzahler haben es in Zukunft leichter: In Baden-Württemberg wurden die rund 140 Vollziehungsbeamten mit mobilen Kartenlesegeräten ausgestattet.
In Bar oder mit Karte?
Steuerschuldner, die Besuch vom Vollziehungsbeamten bekommen, können nun ihre nicht fristgemäß entrichteten Steuerzahlungen auch mit Kredit- oder Girokarte entrichten. Die 138 baden-württembergischen Vollziehungsbeamten im Außendienst wurden dazu mit mobilen Kartenlesegeräten ausgestattet. Bisher waren nur Bar- oder Scheckzahlungen an den Vollziehungsbeamten möglich. In den Gebäuden der Finanzämter sind hingegen keine Bar- oder Kartenzahlungen vorgesehen.
Voerst nur in Baden-Württemberg
Nach erfolgreich durchgeführter Pilotierung bei sieben Finanzämtern können nun die im Außendienst tätigen Vollziehungsbeamten aller baden-württembergischen Finanzämter Zahlungen per Girokarte, Kreditkarte (MasterCard und VISA), Maestro und VPAY entgegen nehmen. Die Abwicklung erfolgt wie allgemein üblich durch die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl (PIN) seitens der Steuerbürger in ein Kartenzahlungsgerät. Kreditkartennutzer müssen, abhängig von der verwendeten Karte, gegebenenfalls auf einem Ausdruck unterschreiben.
Die baden-württembergischen Finanzämter verfügen über eigene Vollstreckungsstellen. Diese können einen im Außendienst beschäftigten Vollziehungsbeamten mit der Vollstreckung beauftragen, der zur Beitreibung der Rückstände säumige Steuerbürger aufsucht.
Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Steuerberatung?
Einzelfragen zu Ihrer Steuererklärung darf leider nur ein Steuerberater beantworten. Wir freuen uns jedoch über Lob und Kritik und nehmen Ihre Anregungen gerne für zukünftige Beiträge auf.
Auch wenn die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Der Aufruf dieser Inhalte begründet mangels Rechtsbindungswillens unsererseits keinerlei Vertragsverhältnis. Außer im Falle von Vorsatz übernehmen wir keine Haftung für etwaige aus der Verwendung der Inhalte resultierende Schäden.
Übrigens: In unserer Steuer-Software finden Sie eine ausführliche Hilfe und Tipps zu allen Themen rund um Ihre Steuererklärung.
+ Hier gibt es noch keine Kommentare
Kommentar hinterlassen