Mit ein paar einfachen und ganz legalen Tricks winkt dir mit der Steuererklärung eine ansehnliche Erstattung. Wir helfen dir dabei — und zwar mit diesen zehn Steuertipps.
Schnelleinstieg
10 Steuertipps für noch mehr Rückerstattung
Tipp 1: Werbungskosten überschlagen
Berufliche Ausgaben bringen dir einen steuerlichen Vorteil. Dabei gibt es Kniffe, mit denen du noch mehr aus der Steuererklärung herausholen kannst. Das Finanzamt zieht bei Abgabe der Steuererklärung automatisch pauschal 1.000 Euro bei jedem Arbeitnehmer ab, auch wenn du tatsächlich weniger Ausgaben hattest.
Hast du mehr als 1.000 Euro für deinen Beruf ausgegeben, zum Beispiel weil du einen Computer gekauft hast, du dir ein teures Bahnticket zulegen musstest oder weite Wege zur Arbeitsstelle fährst, kannst du schnell mehr Geld vom Staat zurückholen.
Steuertipp: Lass dir mit WISO Steuer deine Werbungskosten kostenlos berechnen
Liegst du mit deinen Ausgaben knapp unter 1.000 Euro, lohnt sich jeder zusätzliche Cent. Falls du also eine Anschaffung für deinen Job planst, kaufe sie bereits in diesem Jahr. Versuche deine Kosten intelligent zu bündeln, damit du über dem Pauschbetrag landest. So bekommst du noch mehr Rückerstattung.
Am einfachsten geht das mit WISO Steuer. Einfach ein paar Fragen beantworten und schon zeigt dir das Programm kostenlos, wie viel Rückerstattung auf dich wartet. Probier es gleich heute aus:
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Tipp 2: Bus- und Bahntickets
Viele Berufspendler nutzen für ihren Weg zur Arbeit die öffentlichen Verkehrsmittel. Diese Kosten kannst du als Werbungskosten absetzen. Was viele jedoch nicht wissen: Mit etwas Planung kann man auch hier den Steuervorteil durch Werbungskosten optimieren.
Steuertipp: Jobticket dieses Jahr kaufen
Kauf dein Jobticket frühzeitig im „alten“ Jahr! Denn die Ausgaben innerhalb eines Jahres kannst du dadurch steigern, indem du dir das Jobticket fürs nächste Jahr bereits dieses Jahr kaufst. Wenn du das Jobticket noch vor dem Jahreswechsel kaufst, kannst du den Kaufpreis in der Steuererklärung für das aktuelle Jahr als vorweggenommene Werbungskosten absetzen. Klingt kompliziert? Keine Sorge, WISO Steuer zeigt dir wie es geht.
Tipp 3: Pauschalen
Mit Pauschalen kannst du ohne Rechnungen oder Belege Geld vom Finanzamt zurück bekommen. Seit der Steuererklärung 2017 musst du die Kosten nicht mehr nachweisen.
Steuertipp: Ganz ohne Belege zum Steuervorteil
Das Eintragen in die Steuererklärung geht kinderleicht: In WISO Steuer beantwortest du ein paar Fragen und schon sind die Pauschalen in der Steuererklärung eingetragen. Mehr dazu: Pauschalen & Pauschbeträge
Tipp 4: Krankheitskosten
Viele wissen bereits, dass man mit Krankheitskosten Steuern sparen kann. Da Behandlungen und Medikamente oft teuer sind, tendiert man jedoch gerne dazu, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen. Doch genau hier liegt der Fehler. Denn je mehr du auf einen Schlag absetzen kannst, desto höher kann deine Rückerstattung ausfallen.
Steuertipp: Hohe Kosten in einem Jahr
Hast du bereits einiges für deine Gesundheit ausgegeben, solltest du anstehende Ausgaben nicht in das nächste Jahr schieben. Du kannst dir die Rechnung für das teure Zahnimplantat zum Beipsiel auf diese Jahr ausstellen lassen.
Das Gleiche gilt auch umgekehrt: Hattest du in diesem Jahr kaum Ausgaben für deine Gesundheit, solltest du große Ausgaben, falls möglich, doch lieber auf nächstes Jahr verschieben – so sicherst du dir die höchstmögliche Erstattung.
5. Reparaturen
Wusstest du schon, dass du Lohnkosten für Handwerker, Reinigungskraft, Gärtner & Co. von der Steuer absetzen kannst? Diese Ausgaben kannst du zu 20 Prozent direkt von der Steuer abziehen. Der Bonus wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Leistung in deinem Privathaushalt erbracht wurden. Zusätzlich brauchst du eine Rechnung und musst den Rechnungsbetrag per Überweisung bezahlt haben. Und genau hier knüpft auch unser nächster Steuertipp an:
Steuertipp: Kosten für Handwerker & Co. noch im selben Jahr absetzen
Grundsätzlich gilt: Du kannst die Kosten nur in dem Jahr absetzen, in dem du die Rechnung bezahlt hast. Bei aktuell laufenden Baumaßnahmen, die sich bis ins neue Jahr hinziehen, solltest du mit dem Handwerker also noch für das aktuelle Jahr eine Abschlagszahlung vereinbaren – und diese auch noch in diesem Jahr überweisen. Denn je höher der Betrag, desto üppiger kann die Steuererstattung ausfallen.
Auch als Mieter kannst du sparen
Auch Mieter können die Kosten für Handwerker, die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst absetzen. Dafür müssen die Kosten in der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter angegeben werden. Mehr dazu liest du hier: Nebenkostenabrechnung absetzen
6. Spenden
Hast du diese Jahr gespendet? Dann kannst du dir Steuern zurückholen. Zahlungen an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen dürfen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuertipp: Spenden bringen Steuervorteil
Dabei gibt es allerdings eine Höchstgrenze. Dieser richtet sich nach deinem Einkommen: Du kannst Spenden bis zu 20 Prozent deiner gesamten Einkünfte als Sonderausgaben absetzen.
Für Spenden bis 200 Euro benötigst du noch nicht mal eine Spendenbescheinigung. Dem Finanzamt genügt als Nachweis ein einfacher Kontoauszug, wenn darauf der Spendenempfänger, das Datum und die Summe erkennbar ist. Bei höheren Beträgen musst du jedoch eine Spendenquittung ausstellen lassen, die du dem Finanzamt als Nachweis vorlegen kannst. Mehr dazu liest du hier: Spenden absetzen!
7. Verluste
Dieser Steuertipp ist vor allem für Kapitalanleger besonders interessant. Denn nicht immer werden mit dem investierten Geld nur Gewinne erzielt. Hast du mit deinen Kapitalanlagen Verlust gemacht? Dann ist noch nicht alles verloren, denn die Verluste aus Kapitalvermögen kannst du mit deinen Gewinnen verrechnen und so Steuern sparen.
Hast du mehrere Depots bei einer Bank, läuft die Verrechnung bankintern. Diesen Vorteil kannst du auch nutzen, wenn du Depots bei mehreren Banken hast.
Steuertipp: Verlustbescheinigung beantragen
Bis zum 15.12. eine Jahres hast du Zeit, bei deiner Bank eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Mit dieser Bescheinigung kannst du Verluste bei einer Bank mit den Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen und sich so einen Teil deiner Steuern zurückholen. Die Verrechnung erfolgt dann über deine jährliche Steuererklärung.
8. Geringe Einkünfte im nächsten Jahr — steuersenkende Ausgaben vorziehen
Du gehst nächstes Jahr in den wohlverdienten Ruhestand? Oder erwartest Nachwuchs und bleist dann erst mal zu Hause? Es gibt viele Gründe, warum man im nächsten Jahr mit weniger Einnahmen rechnen muss. Wenn du bereits jetzt weißt, dass du im nächsten Jahr weniger Geld zur Verfügung hast, solltest du einen genauen Blick auf diesen Steuertipp werfen:
Steuertipp: Ziehe Ausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst, ins aktuelle Jahr vor
Bei höheren Einkommen wirken sich die Steuer-Vergünstigungen stärker aus. Stehen also ohnehin neue Anschaffungen an, solltest du teure Anschaffungen noch in diesem Jahr tätigen.
Vorziehen kannst du zum Beispiel folgende Kosten:
- Werbungskosten wie Computer, Schreibtisch oder Fachliteratur
- Krankheitskosten wie Zahnersatz, Brille oder Hörgerät
- Kinderbetreuungskosten für Kindergarten, Kita oder Tagesmutter
- Krankenversicherungsbeiträge
9. Abfindungen
Eine Kündigung ist immer ärgerlich — auch dann, wenn man eine Abfindung erhält. Immerhin kann man mit ein paar Tricks die Steuern reduzieren, die du für die Abfindungssumme zahlen müsstest.
Steuertipp: Abfindung planen
Grundsätzlich werden Abfindungen wie normaler Arbeitslohn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Du kannst aber auch eine begünstigte Besteuerung beantragen — und zwar dann, wenn du die komplette Summe auf einen Schlag erhältst. Manchmal werden Abfindungen aber auch in zwei Raten angeboten. Je nachdem, wie sich die Gesamtsumme auf die Raten verteilt, kann dadurch der Steuervorteil verloren gehen. Hier ist also Vorsicht geboten!
Wenn dir die Summe in zwei Raten ausgezahlt wird, sollte die zweite Rate maximal 10 Prozent der gesamten Abfindungssumme betragen. So kannst du trotzdem von der begünstigten Besteuerung profitieren.
10. Riester
Hast du einen Riester-Vertrag? Dann solltest du daran denken, dass staatliche Zulagen gesondert beantragt werden müssen. Prüfe daher, ob du einen solchen Antrag bereits gestellt hast. Auch Gehaltsänderungen oder andere Änderungen der persönlichen Verhältnisse können relevant sein und sollten angegeben werden. Du hast es bisher noch nicht geschafft, den Riester-Vertrag abzuschließen? Dann ist der letzte Steuertipp genau das Richtige für dich:
Steuertipp: vor Jahresende einen Riester-Vertrag abschließen
Wenn du planst, einen Riester-Vertrag abzuschließen, solltest du dir damit nicht zu viel Zeit lassen und noch in diesem Jahr tätig werden. Denn du kannst noch die Förderprämie für das gesamte Jahr kassieren. Das sind immerhin 175 Euro Grundzulage. Zudem gibt es pro Kind 185 Euro, für ab 2008 geborenen Nachwuchs sogar 300 Euro. Junge Berufseinsteiger kassieren obendrauf einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Hinzu kommt meist noch ein Steuervorteil: Der Fiskus erstattet die Differenz, wenn die Steuervorteile höher sind als die baren Zulagen. Gefördert werden dabei maximal 2.100 Euro an Riester-Beiträgen. Die Zulagen musst du mit einem Dauerantrag einmalig beantragen.
Steuertipps zum Steuererklärung ausfüllen
Mit WISO Steuer und unseren Steuertipps holst du dir nicht einfach nur deine zu viel gezahlten Steuern zurück, sondern sparst dabei auch noch jede Menge Zeit. Denn nur hier kannst du deine Steuererklärung automatisch ausfüllen lassen.
Wie? Ganz einfach: Mit dem Steuer-Abruf holt WISO Steuer die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung und trägt sie passend in die Steuererklärung ein – und zwar automatisch. So ist ein großer Teil bereits für dich ausgefüllt. Wenn die Erklärung fertig ist, sendest du die mit nur einem Klick ans Finanzamt. Mit dem Steuer-Versand wird deine Steuererklärung digital übermittelt – das Ausdrucken, Unterschreiben und per Post Versenden gehört der Vergangenheit an.
Steuertipps für Familien
Neben den allgemeinen Steuertipps, gibt es für Familien bei der Steuererklärung meist eine Hohe Rückerstattung. Daher solltest du die Steuererklärung für Familien zeitnah abgeben. Bei WISO Steuer siehst du jederzeit wie viel ihr zurück bekommt – und das auf den Cent genau!
Familien sparen Steuern mit
Kitagebühren
Die Kosten, die ihr für die Kinderbetreuung habt, könnt ihr von der Steuer absetzen. Egal ob Kindergarten, -tagesstätte, Krippe oder Tagesmutter
zu Hause: Du kannst bis zu 4.000 Euro pro Jahr absetzen.
Babysitter & AuPair
Auch den Babysitter oder das AuPair kannst du absetzen. Die Ausgaben zählen zu den Kinderbetreuungskosten.
Oma & Opa
Über das Haushaltsscheckverfahren kannst du die Großeltern als Minijobber anstellen. Steuern werden dann pauschal bezahlt und die Großeltern sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Als Eltern könnt ihr jetzt die Kosten komplett als Kinderbetreuungskosten angeben.
Haushaltshilfe
Ihr habt als Familie Unterstützung durch eine Haushalthilfe, einen Gärtner oder auch der Schornsteinfeger. Als haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du hier 20 % bzw. max. 4.000 Euro pro Jahr sparen.
Nachhilfe
Kosten für Nachhilfe akzeptiert das Finanzamt normalerweise nicht. Seid ihr aber aus beruflichen Gründen umgezogen, kannst du die Nachhilfekosten als Werbungskosten absetzen.
Schulgeld
Für Schulgeld an einer Privatschule kannst du rund 30 Prozent und maximal 5.000 Euro der Kosten pro Kind absetzen – mit Abzug von Betreuung, Verpflegung und Unterkunft (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG).
Ausbildungskosten
Hast du Kinder, die in der Ausbildung oder im Studium sind und nicht mehr Zuhause wohnen? Dann solltest du den Ausbildungsfreibetrag nutzen. Hier erhältst du Geld, und das zusätzlich zum Kindergeld/Kinderfreibetrag.
Versicherungen
Über die Vorsorgeaufwendungen könnt ihr euch als Familie einiges an Geld zurück holen. So könnt ihr zum Beispiel Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, Rürup- oder Riester-Verträge, Pflegeversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen als Sonderausgaben absetzen
Steuertipps für Studenten & Azubis
Auch in der Ausbildung oder dem Studium lassen sich einige Steuern vom Finanzamt zurückholen. Wenn du genau wissen willst, was du alles absetzen kannst, schau mal hier vorbei:
Um nicht den Status Student zu verlieren, darfst du während des Erststudiums nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Aber keine Sorge: Steuern zahlst du nur, wenn du mehr als 450 Euro pro Monat verdienst.
Studenten die mehrere Jobs ausführen, Einnahmen aus Kapitalanlagen (wie zum Beispiel Aktien) oder Vermietung haben, müssen ein Steuererklärung abgeben. Mit unseren Steuertipps für Studenten, sparst du einiges an Steuern und holst dir dein Geld zurück.
Verlustvortrag im Zweitstudium
Unser Tipp für alle, die sich im Zweitstudium befinden: Der Verlustvortrag. Hast du bereits ein Ausbildung abgeschlossen und studierst nun, oder befindest dich im Masterstudium? Dann kannst du die Kosten, die in den Jahren des Studiums anfallen von der Steuer absetzen. Das sind zum Beispiel Semesterbeiträge, Computer, Arbeitsmittel, Büromaterial, Fachbücher oder doppelte Miete. Mit dem Verlustvortrag sammelst du Jahr für Jahr die Ausgaben in der Steuererklärung. Du bekommst dann erstmal kein Geld, aber sobald du im ersten Jahr arbeitest, wartet dann eine hohe Rückerstattung auf dich.
Arbeitsmittel
Fachbücher, Laptop, Büromaterial und Büromöbel lassen sich absetzen.
Gebühren & Fahrtkosten
Tipp: Semestergebühren, Anmeldegebühren, Semestertickets sowie Fahrkosten zu Uni nicht vergessen!
Zweitwohnung
Wenn dein Lebensmittelpunkt weiterhin in deiner Heimat ist und du im Studienort eine Zweitwohnung hast, bekommst du Geld zurück.
Studienreisen
Ähnlich wie eine Dienstreise kannst du auch Studienreisen absetzen. Hier zählen Hin- und Rückweg, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschale.
Steuertipps für Selbstständige
Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer können bei der Steuer viel sparen. Wir haben dir auf dieser Seite alles Wichtige zusammengefasst:
Timing ist alles
Wenn die Raketen am 31. Dezember um Mitternacht in den Himmel fliegen, ist das Steuerjahr vorbei. Nachträgliche Korrekturen? In der Regel Fehlanzeige. Der Grund: Üblicherweise gilt das sogenannte Abflussprinzip, das besagt, dass Kosten nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie auch bezahlt wurden.
Werden Ausgaben erst im Folgejahr geleistet, dürfen sie grundsätzlich auch erst dann in der Steuererklärung auftauchen. Das Prinzip gilt für alle Ausgaben, die eine Steuerrückerstattung versprechen: Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder auch Handwerkerleistungen.
Doch gerade diese Zeitspanne bringt bei rechtzeitiger Nutzung ein beachtliches Gestaltungspotenzial. Wenn du die Zahlung zeitlich geschickt planst, kannst du die im Einkommensteuerrecht geltenden Höchst-, Frei- und Pauschbeträge optimal ausnutzen.
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