Streit um die Rente
Prozesskosten mindern Steuer
Gute Nachrichten für Rentner, die auf ihr gutes Recht pochen: Prozesskosten im Zusammenhang mit Renten sind nun als Werbungskosten abziehbar.
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Streit um die Höhe der Rente
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus privaten Versicherungen sind unterschiedlich steuerpflichtig: Entweder mit dem günstigen Ertragsanteil, mit dem höheren Besteuerungsanteil oder gar in vollem Umfang. Immer wieder kommt es vor, dass es um die Rentenbewilligung oder Rentenhöhe Streit gibt – und deshalb die Sache vor Gericht geht.
Als Werbungskosten steuermindernd
Nun wurde entschieden, dass Prozesskosten im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsrente steuermindernd als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. “Kosten einer Rechtsverfolgung können Werbungskosten sein, wenn der Gegenstand des Prozesses mit der Einkunftsart zusammenhängt, in deren Rahmen die Aufwendungen geltend gemacht werden” (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts, Aktenzeichen 9 K 134/12).
Zeitpunkt der Entstehung egal
Als Werbungskosten absetzbar sind auch Kosten der Rechtsberatung im Zusammenhang mit einer Rente. Für die steuerliche Anerkennung der Rechts- und Prozesskosten spielt es keine Rolle, ob die Aufwendungen während des Bezugs der Rentenleistungen entstehen, im Zusammenhang mit der Beantragung oder schon vorher.
Wichtig: Die Ausgaben müssen immer in dem Jahr geltend machen, in dem sie gezahlt wurden.
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