
Tankgutschein steuerfrei?
So holen Sie sich den Steuervorteil
Von einer Gehaltserhöhung bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben häufig nicht mal die Hälfte übrig. “Extras statt Gehalt”, so sollte deshalb die Devise heißen. Ist der Arbeitgeber großzügig, lässt sich in vielen Fällen auch das Finanzamt nicht lumpen! Ist der Tankgutschein steuerfrei?
Nach bisheriger Rechtslage galt ein Warengutschein nur dann als begünstigter Sachbezug, wenn auf dem Gutschein die Ware oder Dienstleistung konkret bezeichnet und kein Euro-Betrag angegeben war. Bei einem Tankgutschein musste es beispielsweise heißen: “Gutschein über 35 Liter Benzin” (bei einem Literpreis von 1,25 Euro). Schädlich wäre die Angabe gewesen: “Für Benzin 44 Euro” oder “35 Liter Benzin, höchstens 44 Euro”. Dann nämlich musste die Gabe als Barlohn voll versteuert werden.
Gutschein ist Gutschein
Die steuerliche Behandlung von Sachzuwendungen aufgrund einiger BFH-Urteile ist deutlich einfacher geworden: Jetzt sind Benzingutscheine bis zu einem Wert von 44 EUR pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. “Es macht für die Differenzierung zwischen Geldleistung und Sachleistung keinen Unterschied, ob der Gutschein formuliert ‘Gutschein über 30 l Normalbenzin’ oder ‘Gutschein über Normalbenzin im Wert von 40 EUR’ ” (BFH-Urteile vom 11.11.2010, VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 40/10, VI R 41/10, BStBl. 2011 II S. 383-391).
Gemäß neuer Rechtslage sind folgende Formen einer Arbeitgeberzuwendung zulässig und damit bis zu 44 EUR pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei:
Tankkarte
Tankgutschein
Kundenkarte zum Einkauf bei einer Tankstelle
Tipp
Ein begünstigter Sachbezug liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter unmittelbar einen Geldbetrag mit der Auflage gibt, damit eine zugesagte Sache (Benzin) zu erwerben. Ein begünstigter Sachbezug liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter nach dem Erwerb der zugesagten Sache die Kosten erstattet oder einen Kostenzuschuss leistet. In diesen Fällen ist es eine Sachlohnzuwendung im Wege der abgekürzten Leistungserbringung.
Mindert der Tankgutschein die Entfernungspauschale?
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob der Steuervorteil durch den Gutschein die abziehbaren Werbungskosten mindert. Klare Antwort hier: nein, die Kosten dürfen Ihnen nicht aus der Steuererklärung gekürzt werden. Sollte das Finanzamt Ihnen die Kosten wider Erwarten streichen, legen Sie unbedingtEinspruch gegen den Steuerbescheid ein.
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