Überbrückungshilfe

Unterstützung für Selbstständige und kleine Unternehmen

Die Überbrückungshilfe erhielten Unternehmer, die coronabedingt Verluste erlitten haben. Doch was genau ist das eigentlich und wer bekam die Förderung? Alles rund um Antragstellung, Voraussetzung und Höhe der Corona-Hilfe – in diesem Beitrag.

Überbrückungshilfe in 3 Phasen

Die Überbrückungshilfe war in 3 Phasen unterteilt. Der Antrag sollte immer für die entsprechende Phase gestellt werden, die Hilfe wurde für diese Monate ausgezahlt:

Phase 1

Ausgezahlt wurde die Überbrückungshilfe der ersten Phase für die Fördermonate Juni bis August 2020 bis zum 30. November 2020. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe „Phase 1“ endete am 09. Oktober 2020.

Phase 2

Die zweite Phase der Überbrückungshilfe galt für die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge hierfür konnten ab Mitte Oktober 2020 gestellt werden. Damit einher geht eine Absenkung der Zugangsvoraussetzungen sowie eine Aufstockung der Fördermittel. Die nachfolgenden erläuterten Voraussetzungen und Regelungen beziehen sich auf die „Überbrückungshilfe II“.

Phase 3

Die finanziellen Hilfen wurden verlängert, der Antrag auf eine Überbrückungshilfe war auch für die Zeit bis zum 30. Juni 2021 möglich. Für diese dritte Phase sind weitere Erleichterungen und Anpassungen bei den Voraussetzungen und Anträgen vorgesehen.

Unter anderem wurde das höchstmögliche Fördervolumen angehoben. Zunächst war eine Erhöhung von 50.000 Euro auf 20.000 Euro geplant. Allerdings wurde vor dem Hintergrund der Geschäftsschließungen im Dezember und Januar nachgebessert. Der Förderhöchstbetrag betrug letztendlich 500.000 Euro. Zugang zur Überbrückungshilfe III hatten auch Unternehmen aller Branchen, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember 2020 betroffen waren, sofern sie keinen Zugang zur November- oder Dezemberhilfe hatten.

Phase 3 Plus

Die coronabedingten Schließungen und Beschränkungen dauerten in einigen Branchen länger an. Deshalb gab es eine weitere Verlängerung der Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Solo-Selbstständige: bis zum 31. Dezember 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen wurden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten.

Neu hinzu kam die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten konnten. Die Neustarthilfe wurde ebenfalls bis zum Jahresende 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

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Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Mit der Überbrückungshilfe sollen Selbstständige unterstützt werden, die durch die Corona-Krise erhebliche Verluste erlitten. Antragsberechtigt sind:

  • Solo-Selbstständige und Freiberufler (ausgenommen nebenberuflich Selbstständige)
  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft am Markt sind (unabhängig von ihrer Rechtsform)

Der Antrag konnte nur mit Hilfe eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder vereidigten Buchprüfers gestellt werden. Dieser prüft zunächst deine Umsätze.

Sonderregelung für das “November- und Dezember-Fenster”

Eine besondere Zugangsmöglichkeit zur Überbrückungshilfe wurde auch für Unternehmen geschaffen, die von den Schließungen im November und Dezember 2020 betroffen waren, aber keinen Anspruch auf November- bzw. Dezemberhilfe haben. Zugang bekommen Unternehmen, die im Vergleich zum Vorjahresmonat mindestens 40 Prozent an Umsatz einbüßen mussten. Die nachfolgend dargestellten Voraussetzungen gelten allerdings unverändert zusätzlich.

Eigenkapitalzuschuss für besonders betroffene Unternehmen

Nach der erneuten Verlängerung des Lockdowns hat die Bundesregierung beschlossen, besonders betroffene Unternehmen zusätzlich zu unterstützen. Die neue Hilfe galt vor allem für diejenigen, die ihre Betriebe über einen langen Zeitraum schließen mussten.

Wer kann den Eigenkapitalzuschuss beantragen?

Alle Unternehmen, die seit November 2020 mindestens 3 Monate lang einen Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent hatten konnten den Eigenkapitalzuschuss beantragen. Der Zuschuss wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe III gezahlt.

Wie hoch ist der Eigenkapitalzuschuss?

Der Zuschuss beträgt zwischen 25 und 40 Prozent der Überbrückungshilfe III, die du für deine Fixkosten bekommst. Dabei steigt der Eigenkapitalzuschuss an, je länger dein Umsatz um mindestens 50 Prozent eingebrochen ist:

  • Ab dem 3. Monat des Umsatzeinbruchs: 25 Prozent
  • Ab dem 4. Monat des Umsatzeinbruchs: 35 Prozent
  • Ab dem 5. Monat des Umsatzeinbruchs: 40 Prozent

Der Eigenkapitalzuschuss konnte über die Plattform des BMF beantragt werden.

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Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe erhielten nur diejenigen, die durch die Corona-Pandemie nachweislich unter hohen Umsatzeinbußen litten.

Dabei wurden die Monate April bis August 2019 mit den Monaten April und August 2020 verglichen. Nur wenn dein Umsatz in 2 zusammenhängenden Monaten um mindestens 50 Prozent zurückging, kam die Hilfe infrage. Zusätzlich muss der Umsatzeinbruch im Durchschnitt der Monate seit April 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens 30 Prozent betragen haben. Wichtig dabei ist, dass der Umsatz tatsächlich durch die Corona-Pandemie gesunken ist.

Eine Freistellung von diesen Voraussetzungen gibt es für Unternehmen, die vor dem 01. April 2019 gegründet wurden. Und zwar dann, wenn im Zeitraum April bis August 2019 weniger als 15 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erwirtschaftet wurde.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag konnte nur von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchführer gestellt werden. Dieser sollte überprüfen, wie stark deine Umsätze zurückgegangen sind. Darüber hinaus sollte er eine Prognose erstellen, wie hoch der Umsatzrückgang in den folgenden Monaten voraussichtlich war und wie hoch deine Fixkosten dabei ausfielen. Ergab die Prüfung, dass du Anspruch auf die Hilfe hast, konnte er den Antrag für dich online auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stellen.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wurden deine Zahlen erneut geprüft. Dabei wurde verglichen, ob die tatsächlichen Zahlen der anfänglichen Prognose deines Steuerberaters entsprachen. War dein Ergebnis unter Berücksichtigung von Umsätzen und Kosten besser als angenommen, musstest du einen Teil der Hilfe zurückzahlen. Ergab sich aus der Schlussbetrachtung ein höherer Anspruch, wird deine Hilfe nachträglich aufgestockt.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe wurde für die Monate der jeweiligen Phase gewährt (Juni-August, September-Dezember bzw. Januar 2021-Juni 2021). Die Höhe der Hilfe richtete sich nach der Höhe des Umsatzeinbruchs:

Umsatzrückgang gegenüber dem VorjahresmonatHöhe der Überbrückungshilfe 2. Phase
40 bis 50 Prozent50 Prozent der Fixkosten
50 bis 70 Prozent60 Prozent der Fixkosten
Über 70 Prozent100 Prozent der Fixkosten

Für Unternehmen, die zwischen dem 01. September und 31. Oktober 2019 gegründet wurden, waren die Monate November 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

Zur Vereinfachung hier ein Beispiel:

In den Monaten Juli und August 2020 hattest du 50 Prozent weniger Umsatz als in den Monaten 2019. Im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 hattest du im Schnitt einen Umsatzeinbruch von 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das bedeutet, dass du Anspruch auf die Hilfe hast. Nun wird geklärt, wie hoch dein Anspruch ist. Dafür wird deine Prognose für die Fördermonate September bis Dezember betrachtet.

Erwartest du beispielsweise einen 60-prozentigen Rückgang deines Umsatzes in allen 3 Monaten, wird dir die Hilfe in Höhe von 60 Prozent deiner Fixkosten ausgezahlt (siehe Tabelle).

Information zum Thema

Bei der Berechnung deiner Förderungssumme ist die 50-Prozent-Grenze nicht relevant. Denn diese Zahl war nur wichtig, um zu ermitteln, ob grundsätzlich Anspruch besteht.

Für die Höhe der Förderung galt eine Mindestgrenze von 30 Prozent. Das bedeutet, dass du für einen Monat nur dann die Hilfe bekommen konntest, wenn dein Umsatz um mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat eingebrochen ist. Es kann also beispielsweise sein, dass du für September und Oktober Hilfe erhalten hast, für November und Dezember jedoch nicht, wenn da dein erwarteter Umsatzrückgang weniger als 30 Prozent betrug.

maximale Förderun: 200.000 Euro für 4 Monate

Für einen Monat bekamst du also maximal 50.000 Euro. Die Anzahl der Beschäftigung hat für die Überbrückungshilfe der ersten Phase noch eine entscheidende Rolle im Hinblick auf den Förderhöchstbetrag gespielt. In der zweiten Phase spielte die Anzahl der Beschäftigten jedoch keine Rolle mehr.

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Wofür konnte die Förderung verwendet werden?

Es ist genau festgeschrieben, für welche Zwecke die Hilfe ausgegeben werden durfte. Bei Verstößen muss die Förderung im schlimmsten Fall zurückerstattet werden.

Fixkosten

Betriebliche Fixkosten, die um Förderzeitraum anfallen, konnten mit der Überbrückungshilfe beglichen werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Miete oder Pacht von betrieblich genutzten Räumen oder Grundstücken (inklusive Mietnebenkosten und Kosten für das häusliche Arbeitszimmer)
  • Miete oder Leasing für betrieblich genutzte Maschinen oder Fahrzeuge
  • Zinsen für betriebliche Kredite und Darlehen
  • Wartung und Instandhaltung von Anlagevermögen
  • Nebenkosten wie Strom, Wasser Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grundsteuer
  • Betriebliche Lizenzgebühren
  • Abos, Versicherungen und weitere feste Ausgaben, wie Beiträge für Industrie- und Handelskammer, Kontoführungsgebühren etc.
  • Kosten, die für die Beantragung der Überbrückungshilfen anfallen, wie etwa Steuerberaterkosten

Kosten der privaten Lebensführung

Deine privaten Kosten durften grundsätzlich nicht von der Überbrückungshilfe bezahlt werden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Miete oder Pacht für privat genutzte Räume oder Grundstücke
  • Tilgungsraten
  • Private Versicherungen
  • Gewerbesteuer und andere Steuern, die in variabler Höhe anfallen

Um Unternehmer und Solo-Selbstständige auch in diesem Bereich zu unterstützen, wurde die Beantragung der Grundsicherung (SGB II) vereinfacht. Leistungen der Grundsicherung durftest du zusätzlich zur Überbrückungshilfe beantragen.

Personalkosten

Angestellte, für die du Kurzarbeitergeld beantragen konntest, durftest du nicht von Geldern der Überbrückungshilfe bezahlen. Waren die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld jedoch nicht erfüllt, konntest du 10 Prozent der Personalkosten mit der Hilfe abdecken. Unternehmerlöhne und Geschäftsführergehälter durften ebenfalls nicht von der Überbrückungshilfe bezahlt werden.

Anders ist es bei Auszubildenden. Um zu vermeiden, dass Unternehmen Ausbildungsplätze reduzieren, konnten die Kosten hierfür vollständig von der Überbrückungshilfe abgedeckt werden.

Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen

Zur Umsetzung der erhöhten Hygieneanforderungen mussten einige Unternehmen viel Geld in die Hand nehmen. Bis zu 20.000 Euro waren in der 3. Phase der Überbrückungshilfe förderfähig.

Marketing- und Werbekosten

Maximal bis zur Höhe der entsprechenden Kosten im Jahr 2019 waren auch Ausgaben für Werbezwecke förderfähig. Damit sollten Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.

Abschreibungen

Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter zählten zu 50 Prozent zu den förderfähigen Kosten.

Branchenspezifische Regelungen

Zur Unterstützung der Reise- und Kulturbranche wurden auch bestimmte Kosten durch die Überbrückungshilfe gefördert. Das betraf zum Beispiel ausgefallene und zurückgeforderte Provisionszahlungen von Reisebüros. Aber auch Ausfallkosten in der Veranstaltung- und Kulturbranche.

Hilfen für Kulturschaffende

Die Kulturbranche wurde mit einem Sonderfonds finanziell abgesichert. Ab 15. Juni 2021 konnten Hilfen aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen beantragt werden. Rund 2,5 Milliarden Euro stellte die Bundesregierung im Fonds bereit. Damit sollten vor allem kleinere Veranstaltungen unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen wieder stattfinden können.

Die Hilfe bestand aus 2 Modulen:

  • Wirtschaftlichkeitshilfe: Veranstaltungen konnten nach wie vor nur mit einer begrenzten Besucheranzahl stattfinden. Damit sie trotzdem stattfinden konnten und Veranstalter dadurch keine Verluste erleiden, wurden sie durch die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt.
  • Ausfallabsicherung: Einige Veranstaltungen mussten coronabedingt abgesagt werden. In diesem Fall konnten Veranstalter mit der Ausfallabsicherung finanzielle Hilfe beantragen.

Es wurden nur Kulturveranstaltungen gefördert. Dazu gehören unter anderem:

  • Festivals
  • Opern
  • Tanz
  • Theater/Musicals
  • Varieté
  • Lesungen etc.

Die Förderung galt vor allem für private Veranstalter, die das finanzielle und organisatorische Risiko der Veranstaltung trugen. Auch öffentliche Träger konnten einen Antrag stellen – jedoch nur für die Wirtschaftlichkeitshilfe.

Wie kann ich den Antrag stellen?

Den Antrag stellst du online über den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Dafür musstest du dich vorher auf der Seite registrieren.

Was ist der Unterschied zur Corona-Sofort-Hilfe?

Im Gegensatz zur Corona-Sofort-Hilfe fiel die Überbrückungshilfe deutlich höher aus. Dafür galten jedoch auch strengere Voraussetzungen bei der Antragstellung. Auf diese Weise sollten Betrugsversuche eingedämmt werden. Darüber hinaus konnten auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen die Überbrückungshilfe beantragen.

Was ist die Neustarthilfe?

Bei der Neustarthilfe handelte es sich um einen Bestandteil der Überbrückungshilfe III. Die Neustarthilfe war als Pauschale für die Betriebskosten der Selbstständigen gedacht und wurde als Vorschuss einmalig bezahlt. Sie muss nicht zurückbezahlt werden — sofern du tatsächlich einen Umsatzrückgang durch die Corona-Pandemie nachweisen kannst. Ebenso erfolgt keine Anrechnung auf die Grundsicherung. Förderzeitraum waren die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021.

Wer kann die Neustarthilfe erhalten?

Eine wichtige Voraussetzung für die Neustarthilfe ist, dass du keine Zuschüsse der Überbrückungshilfe III erhalten hast. Die Neustarthilfe konnten folgende Personen beantragen:

  • Solo-Selbstständige und Freiberufler: Wenn die Selbstständigkeit gleichzeitig auch der Haupterwerb war.
  • Ein-Personen-Kapitalgesellschaften: Wenn mindestens 51 Prozent der Einkünfte als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte gelten würden, wenn sie von einer natürlichen Person erzielt worden wären.

Den Antrag konnte einmalig im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis 31. Dezember 2021 gestellt werden. Das geht online beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ein-Personen-Kapitalgesellschaften mussten den Antrag von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Anwalt stellen lassen.

Wie hoch ist die Förderung?

Wer zum begünstigten Personenkreis zählt, erhielt eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 50 Prozent. Die 50 Prozent bezogen sich jeweils auf den Umsatz im Vergleichszeitraum. Die Auszahlung erfolgte einmalig in Höhe von bis zu 7.500 Euro. Damit sollten die Betriebskosten bis zum Juni 2021 abgedeckt werden.

Was ist der Vergleichszeitraum?

Als Vergleichszeitraum galt jeweils der entsprechende Monat im Jahr 2019. Wer seine Selbstständigkeit erst nach dem 01. Oktober 2019 begonnen hat, hatte die Wahl: Als Referenz konnte entweder der durchschnittliche Monatsumsatz der Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 gewählt werden oder der durchschnittliche Monatsumsatz der Monate Juli bis September 2020.

Welche Voraussetzungen galten für die Neustarthilfe?

Du konntest den Antrag stellen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllt hast:

  • Du hast im Rahmen der Überbrückungshilfe III keinen weiteren Zuschuss bekommen.
  • Im Vergleichszeitraum stammen deine Einkünfte zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Dein Umsatz war im Vergleich zum Vergleichszeitraum um mehr als 60 Prozent zurückgegangen.
  • Du hast deine selbstständige Tätigkeit vor dem 01. Mai 2020 begonnen.

Wann muss ich die Neustarthilfe zurückzahlen?

War dein Umsatzeinbruch geringer als erwartet, musstest du den erhaltenen Zuschuss zurückzahlen. Und zwar …

  • bei einem Umsatz von 50 bis 70 Prozent zu einem Viertel,
  • bei einem Umsatz zwischen 70 und 80 Prozent zur Hälfte,
  • bei einem Umsatz zwischen 80 und 90 Prozent zu drei Viertel und
  • bei einem Umsatz oberhalb von 90 Prozent des Vergleichszeitraums vollständig.
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Am Ende des Förderzeitraums musstest du selbst die Endabrechnung erstellen. Dabei solltest du auch Einkünfte aus einer Anstellung den Umsätzen hinzurechnen. Kamst du zu dem Ergebnis, die Neustarthilfe (anteilig) zurückzahlen zu müssen, musstestdu das unaufgefordert der Bewilligungsstelle mitteilen, und zwar bist zum 31. Dezmeber 2021. Darüber hinaus fanden Nachprüfungen zur Bekämpfung von Subventionsbetrug statt.

Was gilt aus steuerlicher Sicht?

Hier verhält es sich genauso, wie bei der Sofort-Hilfe. Den Zuschuss muss als Betriebseinnahme angegeben und versteuert werden. Im Gegenzug dürfen eventuelle Rückzahlungen auch als Betriebsausgabe angegeben werden. Da die Überbrückungshilfe als sogenannter „echter Zuschuss“ zählt, fällt darauf keine Umsatzsteuer an.

Die Gesamthöhe der Zuschüsse musst du in der Steuererklärung 2020 angeben. Hierfür wurde die Anlage Corona-Hilfen eingeführt.

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