
Übernachtungspauschale 2020
So sparen Sie Steuern mit der Übernachtung
Mehr Geld für die Übernachtung in der Fahrerkabine! Lkw-Fahrer können z. B. 8 Euro Übernachtungspauschale absetzen – zusätzlich zu den üblichen Essenspauschalen. Doch, lohnt sich der Ansatz der Pauschale auch für Sie? Wir zeigen, was Sie wissen sollten.
Gehe zu
- Kurz & knapp
- 2020: 8 Euro Pauschale pro Tag im Lkw
- Was tun bei höheren Ausgaben?
- Mein Chef hat mir die Kosten erstattet
- Welche Verpflegungspauschbeträge können Lkw-Fahrer zusätzlich absetzen?
- Wie Lkw-Fahrer Hotelübernachtungen absetzen
- Übernachtungskosten in der Steuererklärung: Ganz einfach mit WISO Steuer
Kurz & knapp
- Pro Tag gibt es 8 Euro Übernachtungspauschale
- Sie wird zusätzlich zum Pauschbetrag für Verpflegung gewährt
- Absetzbar sind entweder Pauschale oder tatsächliche Kosten
- Die Pauschale gilt für Fahrten im In- und Ausland
2020: 8 Euro Pauschale pro Tag im Lkw
Das eigene Bett – im Truckerleben leider nicht allzu oft genutzt. Denn auf den tagelangen Touren mit dem Lkw quer durchs Land wird nicht selten die Schlafkabine zum Schlafzimmer. Die gute Nachricht für alle, die in ihrem Fahrzeug übernachten: Seit 2020 können Sie 8 Euro pro Tag als Pauschale für Übernachtungskosten von der Steuer absetzen.

So beteiligt sich das Finanzamt nun an den Kosten rund den nächtlichen Stopp an Raststätte und Autohof. Damit abgegolten sind folgende Kosten:
- Gebühren für sanitäre Anlagen wie Toiletten, Duschen und Waschräume
- Parkgebühren, Abstellgebühren
- Reinigung der Bettwäsche
- Reinigung der Schlafkabine
In der Regel werden diese Kosten vom Arbeitgeber steuerfrei in kompletter Höhe erstattet. Doch manche Firmen übernehmen diese Ausgaben leider nicht. Aber glücklicherweise kann man sie in der Steuererklärung absetzen – mit der Pauschale!
Sie können die pauschalen 8 Euro auch dann absetzen, wenn die tatsächlich gezahlten Ausgaben niedriger waren. Wichtig ist nur, dass Ihnen auch wirklich Kosten entstanden sind. Die Pauschale gilt nicht für Fahrer im Nahverkehr, da diese meist nicht im Fahrzeug übernachten.

Die Übernachtungspauschale speziell für Lkw-Fahrer können Sie erstmals mit der Steuererklärung 2020 nutzen. Davor konnten Lkw-Fahrer überhaupt keine Pauschale bei der Übernachtung in der Kabine geltend machen! Lediglich 5 Euro bei mehrtägigen Fahrten für die Übernachtung in der Fahrerkabine waren drin.
Was tun bei höheren Ausgaben?
Sie hatten höhere Kosten? Dann können Sie die tatsächlichen Kosten absetzen. Allerdings müssen Sie diese dem Finanzamt auch nachweisen. Heben Sie also Zettel und Belege gut auf.

Pauschale oder tatsächliche Kosten: Was ist günstiger für mich?
Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Es empfiehlt sich folgende Handhabe: Führen Sie 3 Monate lang Buch und schreiben Sie darin alles auf: Welche Ausgaben Sie auf Ihren Touren hatten, wann und wo diese angefallen sind. Am besten Sie fassen alles in einer Tabelle mit Datum, Uhrzeit und Namen der Autobahnraststätte zusammen.
Nach 3 Monaten können Sie dann berechnen, wie viel Kosten Sie im Durchschnitt täglich ausgegeben haben. Diesen täglichen Durchschnittsbetrag rechnen Sie auf das Jahr hoch – und setzen Sie als Werbungskosten bei Ihrer Steuererklärung an.
Mein Chef hat mir die Kosten erstattet
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen Ausgaben ersetzt, können Sie diese nicht noch zusätzlich in der Steuererklärung absetzen. Verrechnen Sie daher die ausgegebenen und erstatteten Kosten. Bleiben Sie auf Ausgaben sitzen, können Sie diese als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Beispiel Kostenerstattung
Stefan hat in den ersten 3 Monaten des Jahres 2020 viele Fahrten unternommen und immer in der Fahrerkabine seines Lkws übernachtet.
Monat | Übernachtungen | Pauschale (8 Euro pro Übernachtung) |
---|---|---|
Januar | 16 | 128 Euro |
Februar | 11 | 88 Euro |
März | 18 | 144 Euro |
Insgesamt | 45 | 360 Euro |
Stefan hat nun 2 Möglichkeiten: Er kann sich entweder diesen Betrag steuerfrei von seinem Chef erstatten lassen. Falls das nicht möglich ist, kann er die Summe in der Steuererklärung absetzen.

Welche Verpflegungspauschbeträge können Lkw-Fahrer zusätzlich absetzen?
Fahrten im Inland
Wer mehr als 8 Stunden am Tag in Deutschland auf Tour ist, kann losgelöst von der Übernachtungspauschale einen weiteren Pauschbetrag absetzen: die Verpflegungspauschale. Sie ist anhängig von den Stunden, die Sie beruflich unterwegs waren – und somit abwesend von zu Hause und dem Firmensitz waren.
Pauschale | |
---|---|
14 Euro | Für An- und Abreisetag bei mehrtätigen Touren |
14 Euro | Abwesenheit ab 8 Stunden |
28 Euro | Abwesenheit von 24 Stunden (Ganztägig) |
Fahrten im Ausland
Bei Fahrten mit dem Lkw im Ausland gelten wieder andere Verpflegungspauschalen als im Inland. Diese werden jährlich angepasst.
Von 2020 zu 2021 gab es wieder eine Menge Änderungen. Interessant: Für Irland, Rumänien und Liechtenstein wurden die Pauschalen erhöht. Für die Schweiz hingegen gesenkt. Gleich geblieben sind beispielsweise Frankreich, Dänemark oder Griechenland.

Wie Lkw-Fahrer Hotelübernachtungen absetzen
Bei Übernachtungen im Hotel können Sie in der Steuererklärung immer die tatsächlichen Kosten angeben bzw. von Ihrem Chef erstatten lassen. Ihr Chef zahlt die Übernachtung im Hotel nicht? Halb so wild: Die Kosten können Sie trotzdem in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.
Übernachtungen im Inland
Haben Sie in einem inländischen Hotel übernachtet, geben Sie die tatsächlichen Kosten dafür in der Steuererklärung an. Wichtig hierbei, dass Sie die Ausgaben mit Belegen nachweisen können. Falls Sie die genauen Kosten nicht mehr nachweisen können, können Sie eine Pauschale von 20 Euro je Übernachtung ansetzen — oder von Ihrem Chef erstatten lassen.
Übernachtungen im Ausland
Bei Übernachtungen in einem ausländischen Hotel können Sie sich anstelle der tatsächlichen Kosten auch Pauschalen bei der Steuer ansetzen – oder eben von Ihrem Chef erstatten lassen.
Erstattet Ihr Chef jedoch nur die Pauschale für die Auslands-Übernachtung, das Hotelzimmer war aber teurer? Dann können Sie die Differenz in der Steuererklärung geltend machen.

Übernachtungskosten in der Steuererklärung: Ganz einfach mit WISO Steuer
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1 Kommentar
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Meines Wissens kann nur der Arbeitgeber Übernachtungskosten im Hotel mit 20,- € pauschal steuerfrei erstatten. Ein pauschaler Werbungskostenabzug von 20,- € bei der Steuererklärung ist nicht möglich.