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Familienheimfahrten absetzen

Steuern sparen mit dem doppelten Haushalt

Es gibt nichts Schöneres, als nach einer langen Arbeitswoche nach Hause zu kommen. Oder doch? Ja! Und zwar, wenn das Finanzamt sich auch noch an den Fahrtkosten beteiligt. Denn: Familienheimfahrten kannst du von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Als Familienheimfahrt zählt die Fahrt von deinem beruflich veranlassten Zweitwohnsitz zu deinem Erstwohnsitz
  • Die Kosten dafür kannst du von der Steuer absetzen
  • Besucht dich deine Familie an deinem beruflich bedingten Zweitwohnsitz, kannst du die Kosten nur beschränkt bei der Steuer berücksichtigen
  • WISO Steuer berechnet die Strecke automatisch für dich

Heimfahrt von der Zweitwohnung – zahlt das Finanzamt mit?

Um die weite Strecke nicht täglich fahren zu müssen, mieten sich einige eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Die gute Nachricht ist, dass hier das Finanzamt unter die Arme greift. Denn steuerlich gesehen handelt es sich dann um die sogenannte „doppelte Haushaltsführung“ – und dafür gibt es Steuervorteile.

Ausgaben rund um die beruflich veranlasste Zweitwohnung kannst du als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Fährst du am Wochenende nach Hause zu deiner Familie, werden solche Fahrten als Familienheimfahrten bezeichnet. Die Kosten für eine Heimfahrt pro Woche kannst du in deiner Steuererklärung eintragen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit das Finanzamt deine Kosten für die Familienheimfahrt anerkennt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du bist Arbeitnehmer
  • Du hast deine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen, dein Hauptwohnsitz ist aber weiterhin dein Lebensmittelpunkt
  • Du fährst mit dem eigenen Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause. Familienfahrten mit dem Firmenwagen kannst du leider nicht von der Steuer absetzen.

Übrigens: Du musst nicht verheiratet sein und Kinder haben, damit die Fahrt als Familienheimfahrt anerkannt wird. Wichtig ist, dass dein Hauptwohnsitz auch dein Lebensmittelpunkt ist.

Wie viel kann ich für die Familienheimfahrt absetzen?

Du kannst eine Familienheimfahrt pro Woche absetzen – aber nur die einfache Strecke. Also nicht Hin- und Rückweg. Dafür setzt du die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer an. Immerhin steigt sie ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro.

Wer mit Bus oder Bahn fährt, kann auch die tatsächlich gezahlten Fahrpreise gegen Nachweis abziehen. Liegen diese im Jahr unter der Pendlerpauschale, darfst du auch den höheren Pauschalbetrag ansetzen. Fliegst du mit dem Flugzeug nach Hause, kannst du nur die tatsächlichen Ticket-Kosten als Werbungskosten angeben.

Heimfahrten absetzen – auch ohne Ausgaben?

Doch was gilt, wenn für die Heimfahrten tatsächlich gar keine oder nur geringe Ausgaben anfallen? Beispielsweise weil du

  • Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft bist,
  • eine günstige Mitfahrgelegenheit nutzt,
  • von Verwandten abgeholt wirst,
  • kostenlos mitgenommen wirst,
  • per Anhalter reist oder
  • vom Arbeitgeber Freifahrten erhältst.

Die gute Nachricht: Die Pauschale kannst du auch ohne Kosten von der Steuer absetzen.

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Nur tatsächliche Fahrten werden anerkannt

Das Finanzamt erkennt nur Fahrten an, die du auch wirklich unternommen hast. Auch wenn tatsächliche Kosten keine Rolle spielen, so müssen doch steuerfreie Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers sowie vom Arbeitgeber gewährte Freifahrten auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Wöchentliche Heimfahrten mit dem Firmenwagen kannst du nicht absetzen, dafür muss aber auch kein geldwerter Vorteil versteuert werden.
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Die Familie kommt: Umgekehrte Familienheimfahrten absetzen

Wochenendbeziehungen sind keine Seltenheit. Durchaus üblich ist auch, dass sich die Partner mit dem Pendeln abwechseln. Wohnst du am Arbeitsort und deine Familie besucht dich dort? Nach den Lohnsteuerrichtlinien 2023 lassen sich auch diese Fahrtkosten von der Steuer absetzen – allerdings nur, wenn du als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen an einer Familienheimfahrt gehindert bist. Heißt: Liegt bei dir einer der folgenden Gründe vor, zählt das als berufliche Verhinderung:

  • Bereitschaftsdienst
  • Arbeit am Wochenende
  • Fortbildungsveranstaltung am Wochenende
  • Arbeitsüberlastung
  • Abwesenheit vom Beschäftigungsort ist aufgrund einer Weisung oder Empfehlung des Arbeitgebers nicht vertretbar oder nicht erwünscht

Wo trage ich die Familienheimfahrt in der Steuererklärung ein?

Die Kosten für deine wöchentlichen Familienheimfahrten trägst du bei den Ausgaben für den doppelten Haushalt ein. Dafür berechnest du die Strecke wie folgt:

Berechnung der Strecke bei Familienheimfahrten: 0,30 Euro x kürzeste Straßenverbindung in km x Anzahl der Fahrten = Fahrtkosten

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du auch die tatsächlichen Kosten absetzen, falls die gezahlten Fahrpreise höher als die pauschalen Fahrtkosten waren.

Lass es dir einfach ausrechnen: Die Strecken berechnet WISO Steuer automatisch für dich. So wird es noch einfacher:

Wähle einfach den Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > doppelter Haushalt. Hier machst du alle Angaben zu deiner beruflichen Zweitwohnung. Unter Kosten der doppelten Haushaltsführung trägst du deine Ausgaben für die Heimfahrten ein.

Familienheimfahrten absetzen WISO Steuer Screenshot Web

Wähle einfach den Bereich Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > doppelter Haushalt. Hier machst du alle Angaben zu deiner beruflichen Zweitwohnung. Unter Kosten der doppelten Haushaltsführung trägst du deine Ausgaben für die Heimfahrten ein.

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FAQ: Familienheimfahrten absetzen

Wie werden Familienheimfahrten versteuert?

Bei Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale. Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 0,38 Euro. Wichtig: Du musst mit deinem privaten Auto fahren bzw. die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbst bezahlen. Fahrten mit dem Dienstwagen kannst du nicht absetzen.
Jeder mit einer beruflich bedingten Zweitwohnung. Kommt deine Familie zu Besuch, kann die Fahrt nur abgesetzt werden, wenn du aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst fahren konntest (wie etwa bei Bereitschaftsdienst). 
Du musst erst die kürzeste Strecke zwischen der Zweitwohnung und deinem Hauptwohnsitz ermitteln. Für jeden vollen Kilometer gibt es 0,30 Euro. Ab dem 21. Kilometer kannst du mit 0,35 Euro je Kilometer rechnen.
Als Familienheimfahrt gilt die wöchentliche Fahrt von der Zweitwohnung zum Hauptwohnsitz. Du musst aber nicht unbedingt verheiratet sein oder Kinder haben, um diese Fahrten abzusetzen.

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