Urteil vom 04.08.2011, III R 71/10
Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem Rechtsbehelfsverfahren bestandskräftig gewordenen Ablehnungsbescheides – Entscheidung über teilweise unzulässige Revision – Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten
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Leitsätze
Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheides verlängert sich bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, wenn (auch) der Einspruch keine Einschränkung des zeitlichen Regelungsbereiches enthält und durch die Familienkasse als unbegründet zurückgewiesen wird.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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