Urteil vom 08.11.2010, I R 106/09
Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen – Einordnung eines Ruhegeldes als Gewinnanteil in Form von Sondervergütungen – Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid
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Leitsätze
Die Pension, die der zwischenzeitlich in den USA ansässige ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer inländischen KG für seine frühere Geschäftsführertätigkeit bezieht, kann nach Art. 18 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.F. unbeschadet des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG 1997 nur in den USA besteuert werden. § 50d Abs. 10 i.V.m. § 52 Abs. 59a Satz 8 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2009 ändert daran nichts .
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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