Urteil vom 8.11.2016, I R 49/15
Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen
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Leitsätze
Eine gewinnerhöhende Wertaufholung ist auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen diese später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird.
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. März 2015 9 K 3615/10 K,G,F im klagestattgebenden Teil aufgehoben.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
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