Urteil vom 08.12.2010, I R 92/09
Schweizer Altersrente unterfällt nicht dem Kassenstaatsprinzip – Abgrenzung zwischen Leibrente und Ruhegeld – Abkommensautonome Auslegung des Begriffs “Ruhegehalt” – Doppelbesteuerung – Billigkeitsmaßnahme durch Anrechnung von Quellensteuer
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Leitsätze
Versorgungsleistungen einer Schweizer Pensionskasse an einen vormals im Schweizer öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer, die auch auf Beitragsleistungen des Arbeitnehmers beruhen, unterfallen nicht dem Kassenstaatsprinzip des DBA-Schweiz 1971/1992.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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