Urteil vom 19.07.2011, IV R 10/09
Zuordnung eines im Zeitpunkt des Erwerbs verpachteten und von der Hofstelle mehr als 80 km entfernt liegenden Grundstücks zum Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs – Räumliche Nähe zum Betrieb – Zeitraum bis zur Aufnahme der Eigenbewirtschaftung
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Leitsätze
2. Dies gilt gleichermaßen bei einem Verpachtungsbetrieb, wenn das hinzuerworbene Grundstück, welches im Zeitpunkt des Erwerbs an einen Dritten verpachtet ist, in einem Zeitraum von bis zu zwölf Monaten von dem bisherigen Betriebspächter bewirtschaftet wird.
3. Ist eine Eigennutzung bzw. Fremdnutzung des hinzuerworbenen Grundstücks durch den Inhaber bzw. den Pächter des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht innerhalb von zwölf Monaten möglich, kann dieses durch eine eindeutige Zuweisungsentscheidung dem gewillkürten Betriebsvermögen des Eigenbetriebs bzw. Verpachtungsbetriebs zugeordnet werden.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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