Urteil vom 14.04.2011, IV R 15/09
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO – Aussetzung des Revisionsverfahrens bis zur Entscheidung über beantragten Billigkeitserlass
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Leitsätze
Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Windkraftfonds für die Platzierungsgarantie, für die Prospekterstellung und Prospektprüfung, für die Koordinierung/Baubetreuung und für die Eigenkapitalvermittlung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligten (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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