Urteil vom 01.12.2010, IV R 18/09
Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters – Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich – staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar – Niederlassungsfreiheit – Dienstleistungsfreiheit
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Leitsätze
1. Der private Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie kann weder die Gewerbesteuerfreiheit nach § 3 Nr. 1 GewStG in Anspruch nehmen noch ist er Einnehmer einer staatlichen Lotterie i.S. des § 13 GewStDV.
2. Gegen die hieraus folgende Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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