Urteil vom 14.04.2011, IV R 52/09
Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs – Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks – AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer – Gegenstand der Gewerbesteuer – Vereinfachungsregelung in R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR
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Leitsätze
Nach den Vorschriften des EStG bemessene AfA für Wirtschaftsgüter ist in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags gemäß § 7 GewStG zu berücksichtigen, wenn der Zeitpunkt des Beginns der AfA mit dem Zeitpunkt des Beginns des Gewerbebetriebs zusammenfällt.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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