
Urteil vom 25.02.2014, V B 60/12
Kostenentscheidung bei sog. in camara-Verfahren – Beiladung
Leitsätze
Das Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO ist jedenfalls dann ein unselbstständiges Zwischenverfahren ohne eigenständige Kostenentscheidung, wenn der Antrag nach § 86 Abs. 3 FGO erfolglos geblieben und/oder die im Rahmen des § 86 Abs. 3 FGO in Anspruch genommene Behörde Beteiligte auch des Hauptsacheverfahrens ist.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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