
Urteil vom 14.05.2014, VIII R 25/11
Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI
Leitsätze
1. Die Gewinnrealisierung tritt bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist.
2. Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI sind nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren.
Tatbestand
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
Entscheidungsgründe
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
+ Hier gibt es noch keine Kommentare
eigener Kommentar