
Urteil vom 13.12.2016, VII R 3/16
Keine Steuerentlastung bei landseitiger Stromversorgung von Wasserfahrzeugen während der Aufenthalte in einer Werft
Leitsätze
Der in § 9 Abs. 3 StromStG verwendete Begriff der landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass von ihm die Versorgung von Wasserfahrzeugen mit Strom nicht erfasst wird, den diese während eines Werftaufenthalts zur Aufrechterhaltung der bordeigenen Infrastruktur verwenden.
Tenor
Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11. September 2015 4 K 52/14 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.+
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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