Urteil vom 13.12.2011, VII R 49/10
Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO
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Leitsätze
Wickelt ein ehemals Verfügungsberechtigter eines fremden Bankkontos darüber Zahlungsvorgänge aus eigenen Geschäftsvorfällen für eigene Rechnung ab, so haftet die Bank für den Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, sondern Guthaben ohne Zustimmung des Finanzamts ausbezahlt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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