
Urteil vom 22.09.2010, VI R 55/09
Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell verfassungswidrig
Leitsätze
Die mit dem Jahressteuergesetz 1996 nach Anrufung des Vermittlungsausschusses auf Grundlage der Beschlussempfehlungen dieses Gremiums zu Stande gekommenen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs überschreiten nicht die von Verfassungs wegen zu beachtenden Grenzen für die Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses .
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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