Urteil vom 30.06.2011, V R 18/10
Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung – Verzehrvorrichtungen als Dienstleistungselement – Leistungen des Betreibers eines Imbiss-Stands – Regelbesteuerte Abgabe von standardisiert zubereiteten Speisen zum Verzehr an einem Tisch mit Sitzgelegenheiten
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Leitsätze
1. Verzehrvorrichtungen dürfen nur als Dienstleistungselement berücksichtigt werden, wenn sie vom Leistenden als Teil einer einheitlichen Leistung zur Verfügung gestellt werden (Änderung der Rechtsprechung).
2. Die Abgabe von Bratwürsten, Pommes Frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen zum Verzehr an einem Tisch mit Sitzgelegenheiten führt zu einem dem Regelsteuersatz unterliegenden Restaurationsumsatz.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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