Urteil vom 26.04.2012, V R 2/11
Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über “ebay” – Auslegung der Klageschrift – Verzicht auf Berichtigung des Rubrums bei Aufhebung des FG-Urteils
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Leitsätze
1. Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform "ebay" kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab.
2. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Händler i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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