Urteil vom 07.07.2011, V R 42/09
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen
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Leitsätze
a) insgesamt seinem Unternehmen zuordnen,
b) ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder
c) ihn im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung seinem Unternehmensvermögen zuordnen (Zuordnungswahlrecht).
2. Die sofort bei Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung ist “zeitnah”, d.h. bis spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung zu dokumentieren.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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