Urteil vom 23.02.2012, V R 59/09
Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO – Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG – Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft
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Leitsätze
Eine Körperschaft dient nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, wenn die Beschäftigung Behinderter im Rahmen eines Integrationsprojekts nach der Vertragsgestaltung erkennbar dazu dient, den ermäßigten Umsatzsteuersatz zugunsten einer nicht gemeinnützigen Körperschaft zu nutzen.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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