Verlustrücktrag Steuer Title

Verlustabzug mit dem Verlustrücktrag

Steuerbonus sofort erhalten

Es läuft nicht immer glatt. Doch: Verluste lassen sich über die Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen. Mit dem Verlustrücktrag geht das sogar rückwirkend. In der Regel gibt es so Steuern vom Finanzamt zurück. Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern, wurden die Höchstbeträge für den Verlustrücktrag deutlich angehoben.

Kurz & knapp

  • Verluste können mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden und so die Steuer senken
  • Unternehmer, die durch die Corona-Pandemie Verluste einfahren, profitieren von höheren Grenzen beim Verlustrücktrag
  • Ab 2022 sind weitere Neuregelungen bei der Verlustverrechnung geplant

 

Sofortiger Steuerbonus: Verluste zurücktragen

Das Video zeigt, wie du sofort eine Geldspritze vom Finanzamt bekommst und Verluste in vergangenen Jahren nutzt.

Was ist der Verlustrücktrag?

Bei der Steuererklärung werden immer alle Einkünfte eines Jahres addiert. Auf diese werden dann die Steuern berechnet. Aber auch Verluste dürfen hier angegeben werden. Das nennt sich dann Verlustabzug. Er umfasst den Verlustvortrag in die Folgejahre und den Verlustrücktrag in das Vorjahr.

So funktioniert der Verlustrücktrag:

Mit dem Verlustrücktrag kannst du deine aktuellen Verluste rückwirkend mit Gewinnen aus dem vorigen Jahr verrechnen. Dazu trägst du die Verluste in deine Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt prüft dann deine Zahlen vom Vorjahr und verrechnet deinen aktuellen Verlust mit deinem Einkommen aus dem Vorjahr. Auf diese Weise reduziert sich die Steuer. Dein Steuerbescheid aus dem Vorjahr wird dann automatisch entsprechend geändert und du erhältst eine Rückerstattung vom Finanzamt.

Beispiel Selbstständige

Beispiel:

Stefan ist selbstständig und hat im Jahr 2021 insgesamt 30.000 Euro Verlust gemacht. Diesen gibt er in seiner Steuererklärung an. Das Finanzamt verrechnet den aktuellen Verlust mit seinem Gewinn aus dem Jahr 2020. Dieser betrug 30.000 Euro. Für das Jahr 2020 reduziert sich sein Einkommen also auf 0 Euro. Im Jahr 2021 erhält Stefan seine gezahlte Einkommensteuer zurück.

Verlustrücktrag auf einen Blick:

Verlustrücktrag Steuer Erklärung Infografik

Experten Tipp

Rücktrag beschränken oder darauf verzichten

Beim Verlustrücktrag hast du übrigens die Wahl: Du darfst den Rücktrag von der Höhe her beschränken oder auch komplett darauf verzichten. Das beantragst du einfach in deiner Steuererklärung. Die Verluste werden dann automatisch in die nächsten Steuerjahre vorgetragen.

So nutzt du nämlich den sowieso steuerfreien Grundfreibetrag am besten aus. Im Jahr 2024 sind das pro Person 11.604. Würdest du den Verlust verrechnen lassen, würde sonst ein eventueller Steuervorteil verpuffen.

Was passiert, wenn nach Verlustrücktrag Verluste übrigbleiben?

Wenn Verluste eines Jahres nicht oder nicht komplett durch den Verlustrücktrag ins Vorjahr aufgebraucht werden, werden sie vorgetragen. Eine Verrechnung mit Gewinnen wird in den folgenden Jahren automatisch vom Finanzamt vorgenommen.

Wie trage ich den Verlustrücktrag in die Steuererklärung ein?

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So trägst du deine Verluste in die Steuererklärung mit WISO Steuer ein: Thema hinzufügen > Sonstige Angaben > Verlustrücktrag 

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Wer darf den Verlustrücktrag nutzen?

Die Verrechnung mittels Verlustrücktrag richtet sich vor allem an Selbständige und Unternehmer. Denn sie haben üblicherweise am häufigsten Verluste aus ihrer Tätigkeit. Aber durch einen gewerblichen Nebenjob können auch Angestellte ihren Arbeitslohn mit den Verlusten aus der Selbständigkeit verrechnen.

Wie lange darf ich Verluste zurücktragen?

Deine Verluste kannst du immer mit den Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen.

Wie viele Verluste kann ich zurücktragen?

Für den Verlustrücktrag gelten Höchstgrenzen. Normalerweise kannst du deine Verluste bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro in das Vorjahr zurücktragen. Ehepaare können den doppelten Betrag in Höhe von 2 Mio. Euro nutzen.

Um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmer abzufedern, hat der Staat steuerliche Entlastungen beschlossen. Deshalb gelten für die Steuerjahre ab 2020 andere Höchstgrenzen für den Verlustrücktrag.

Erhöhter Verlustrücktrag für 2020 bis 2023

Mit den Steuerhilfegesetzen werden die Höchstgrenzen beim steuerlichen Verlustrücktrag für die Veranlagungsjahre 2020 bis 2023 angehoben:

  • auf 10 Millionen Euro bei Singles
  • auf 20 Millionen Euro bei Ehepaaren

Es kann auf die Anwendung des Verlustrücktrags ab dem Verlustentstehungsjahr 2022 auf Antrag nicht mehr teilweise verzichtet werden. Außerdem wird der Verlustrücktrag ab dem Verlustentstehungsjahr 2022 dauerhaft von einem auf 2 Jahre erweitert.

Ab 2024 soll dann wieder eine Höchstgrenze von 1 Million bei Einzel- und 2 Millionen bei Zusammenveranlagung gelten.

Vorläufiger Verlustrücktrag für 2021

Unternehmer, die im Jahr 2021 hohe Verluste durch die Corona-Pandemie hatten, konnten diese über den vorläufigen Verlustrücktrag noch im Steuerjahr 2020 berücksichtigen. Normalerweise müssen dazu bereits alle Steuererklärungen gemacht sein.

Es war aber auch schon vor der Steuererklärung 2021 möglich, einen Verlustrücktrag in das Jahr 2020 zu beantragen – pauschal und vorläufig. Auf Antrag wurde der Gesamtbetrag der Einkünfte 2020 pauschal um 30 Prozent gemindert. Die 30 Prozent sind somit ein „fiktiver“ Verlust aus 2021.

Die Regelungen für den pauschalen vorläufige Verlustrücktrag liefen 2021 aus. Daher können sie für das Steuerjahr 2022 nicht mehr genutzt werden. Ein Verlustrücktrag geht nur noch, wenn die Verluste mit einem Steuerbescheid festgestellt wurden – die Steuererklärung muss also eingereicht werden.

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