
Wann liegt eine Berufsausbildung vor?
Wann das Kind als Azubi gilt
Ein Kind ist solange in einer Berufsausbildung, bis es das endgültige Berufsziel erreicht hat. Zur Berufsausbildung gehören deshalb insbesondere der Besuch von allgemein- oder berufsbildenden Schulen, eine Fachschul- oder Hochschulausbildung und die praktische Berufsausbildung.
Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses sind grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.
Ende der Ausbildung
Die Berufsausbildung eines Kindes endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, dem Abbruch der Ausbildung oder mit der Aufnahme einer Vollzeittätigkeit.
Wird das Zeugnis rückdatiert, wird da -durch das Ende der Ausbildung nicht vorverlegt. Die Ausbildung endet bereits vorher, wenn das Kind nach Erbringen aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt.
Beispiel:
Beispiel 1
Lösung: Mario kann durchgängig von Mai bis September 2013 berücksichtigt werden, weil er nach dem Schulabschluss die Ausbildung aufgrund des Vergabeverfahrens der ZVS zunächst nicht fortsetzen konnte. Für den Zeitraum ab Oktober ist Mario aufgrund der Absage der ZVS und des weiterbestehenden Ausbildungswunsches zu berücksichtigen.
Beispiel 2
Lösung: Julia kann bis einschließlich April 2013 berücksichtigt werden, anschließend als Kind in Berufsausbildung im Dezember 2013 und bis Juli 2014 als Kind ohne Ausbildungsplatz, ab August 2014 als Kind in Berufsausbildung. Von Mai bis November 2013 kann sie nicht berücksichtigt werden, da die Ausbildungslücke länger als vier Monate andauerte.
Auswärtige Unterbringung
Das Kind ist auswärts untergebracht (z.B. in einem Internat oder in einer eigenen Wohnung), wenn das Kind mindestens während eines Ausbildungsabschnitts außerhalb des Haushalts der Eltern wohnt, nicht am hauswirtschaftlichen Leben der Eltern teilnimmt und auswärts verpflegt wird. Besuche am Wochenende oder in den Schul- bzw. Semesterferien sind unschädlich.
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