Wann spricht man von einer Behinderung?
Wann der Fiskus die Kosten anerkennt
Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Gemessen wird die Behinderung am sogenannten Grad der Behinderung.
Bei Schwerbehinderten – Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 – kann der Schwerbehindertenausweis zusätzlich noch ein oder mehrere Merkzeichen enthalten:
Den Grad der Behinderung sowie besonderen Merkzeichen entnehmen Sie Ihrem Schwerbehindertenausweis, Ihrem Rentenbescheid (Versorgungsamt oder gesetzliche Unfallversicherung) oder der Bescheinigung der zuständigen Behörde.
Steuerlich irrelevant ist Ihre Behinderung, wenn der Grad der Behinderung weniger als 25 beträgt.
Welche Merkzeichen haben für das Steuerrecht eine Bedeutung?
Merkmal | Bedeutung | Betroffene Person |
---|---|---|
G | Gehbehinderung | Das Merkmal G erhalten Personen, die nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen können, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. |
aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung | Darunter fallen Personen, die sich wegen der Schwere der Behinderung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. |
BL | Blind | Personen, die von Geburt an blind sind, das Augenlicht verloren haben oder deren Sehschärfe nicht mehr als 1/50 beträgt. |
H | Hilflosigkeit | Personen, die für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung zu den oben genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, aber eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist. |
Nachweis der Behinderung
Je nach Grad der Behinderung ist folgender Nachweis vorzulegen:
Grad der Behinderung | Dokument |
---|---|
50 bis 100 | Schwerbehindertenausweis oder Bescheid der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde |
25 bis 45 | Bescheinigung der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (Feststellungsbescheid). Die Bescheinigung muss eine Äußerung darüber enthalten, ob die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. |
bis 25 | Rentenbescheid oder den die anderen laufenden Bezüge nachweisenden Bescheid der zuständigen Behörde (Versorgungsamt oder Träger der gesetzlichen Unfallversicherung), wenn Ihnen wegen Ihrer Behinderung nach den gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen. |
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1 Kommentar
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In meinem Ek-Steuerbescheid 2016 wurden insgesamt 1000€ Kosten für
Medikamente gestrichen und nur die 5,oo€ für Zuschuss anerkannt. Gibt
es neue Gesetze oder Anweisungen an die Finanzbeamten ?
Auch die Kosten für Privat-Rezepte z.B. für Mucosolfan Lutschtabletten
und Tavor 0,5 wurden nicht akzeptiert.