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Zweitwohnsitzsteuer

Muss ich sie zahlen oder kann ich sie vermeiden?

Die Zweitwohnsitzsteuer reiht sich ein in die lange Liste der unbeliebten Steuerarten – und wird trotzdem gerne von Gemeinden erhoben. Es gibt aber keine einheitliche Regelung. Deshalb stellen sich oft die Fragen: Muss ich die Steuer zahlen? Wie hoch ist sie? Kann ich mich davon befreien lassen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Manche Gemeinden erheben die Zweitwohnsitzsteuer auf Zweitwohnungen
  • In manchen Fällen kannst du dich davon befreien lassen
  • Brauchst du die Zweitwohnung für deinen Job, kannst du die Steuer als Werbungskosten absetzen
  • WISO Steuer hilft dir, deine Steuererklärung schnell und korrekt zu erstellen

Was ist eine Zweitwohnsitzsteuer?

Bist du nicht nur in deiner Hauptwohnung gemeldet, sondern hast eine zweite Wohnung? Dann ist das dein Zweitwohnsitz. Und genau dafür musst du unter Umständen eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Unter Umständen? Ja. Denn nicht jede Gemeinde erhebt diese Steuerart. Andere wiederum erheben sie nur in manchen Fällen nicht, zum Beispiel bei Studenten. Bist du also gerade auf der Suche nach einer Zweitwohnung, kannst du dich bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde darüber informieren, ob die Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Als Bemessungsgrundlage wird in der Regel die Jahreskaltmiete herangezogen. Das war es aber auch schon mit der Einheitlichkeit. Denn wie viel Steuern du zahlen musst, hängt ebenfalls von der jeweiligen Gemeinde ab. Und die Unterschiede sind teilweise bemerkenswert. Während Hamburg beispielsweise 8 Prozent der Nettokaltmiete erhebt, verlangt die Gemeinde Überlingen am Bodensee satte 28 Prozent.

Hier findest du eine Tabelle mit den Steuersätzen der 10 größten deutschen Städte:

StadtZweitwohnsitzsteuer (nach Jahreskaltmiete)
Berlin15 %
Hamburg8 %
München18 %
Köln10 %
Frankfurt a. M. 10 %
Stuttgart10 %
Düsseldorfkeine
Leipzig16 %
Dortmund12 %
Essen10 %

Muss ich eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Ob du eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen musst, hängt im ersten Schritt von 2 Fragen ab:

  1. Ist meine Wohnung eine Zweitwohnung, also habe ich noch eine Hauptwohnung?
  2. Erhebt die Stadt oder Gemeinde, in der sich meine Zweitwohnung befindet, grundsätzlich die Zweitwohnungssteuer?

Kannst du beide Fragen mit „Ja“ beantworten, wirst du sehr wahrscheinlich zur Kasse gebeten, wenn du

  • Berufspendler bist,
  • Student bist,
  • eine Ferienwohnung hast, in der du gelegentlich selbst wohnst.
Information zum Thema

Mieten oder kaufen?

Ob deine Zweitwohnung gemietet oder gekauft ist, spielt keine Rolle. Die Steuer wird in beiden Fällen verlangt. Manche Gemeinden erheben sogar Zweitwohnungssteuer auf Dauer-Campingplätze.

Kann ich mich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen?

Grundsätzlich entscheidet jede Stadt oder Gemeinde, wer Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. Es gibt aber auch Ausnahmen, die von der Pflicht befreit sind:

  • Ehepaare, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung haben, sich aber einen Hauptwohnsitz teilen
  • Bewohner von Pflege- und Altenheimen
  • Bewohner und Therapie- und Erziehungseinrichtungen
  • Soldaten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen
  • alle, die sich nicht länger als 6 Monate an einem Ort aufhalten, der nicht der Hauptwohnsitz ist
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Bayern: Keine Steuer für Geringverdiener

Wohnst du in Bayern, kannst du dich auch als Geringverdiener von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen. Dafür darfst du aber nicht mehr als 29.000 Euro (Ledige) bzw. 37.000 Euro (Verheiratete) verdienen.

Kann ich die Zweitwohnsitzsteuer absetzen?

Du kommst nicht um die Steuer herum? Dann kannst du unter Umständen trotzdem Steuern sparen. Und zwar, wenn du deine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen nutzt. Erfüllst du die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung? Dann kannst du auch die Zweitwohnsitzsteuer absetzen. Die gehört dann zu den Werbungskosten.

Zweitwohnungssteuer und Unterkunftskosten

Um bei der beruflichen Zweitwohnung Luxusimmobilien auszuschließen, akzeptiert das Finanzamt maximal 1.000 Euro pro Monat an Unterkunftskosten. Dazu gehören die Miete und die Nebenkosten.

Die gute Nachricht: Die Zweitwohnsitzsteuer gehört vielleicht bald nicht mehr zu den Unterkunftskosten. Das bedeutet, dass du sie dann zusätzlich zu den 1.000 Euro absetzen darfst.

Revision beim BFH

In einem Urteil hat das Finanzgericht München entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer nicht zu den Unterkunftskosten gehört. Sie darf also zusätzlich zu den 1.000 Euro in der Steuererklärung eingetragen werden.

Aber: Das Finanzamt hat gegen dieses Urteil Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Das heißt, der BFH muss hier noch eine endgültige Entscheidung treffen.

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Wo trage ich die Zweitwohnsitzsteuer in der Steuererklärung ein?

Hast du deine doppelte Haushaltsführung, gehört die Zweitwohnsitzsteuer zu den Werbungskosten. In WISO Steuer findest du das ganz einfach unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Doppelter Haushalt.

Hier kannst du unter sonstige Kosten Angaben zu deiner Zweitwohnung machen und die Kosten dafür eintragen. Das Programm berechnet automatisch, wie hoch deine Erstattung voraussichtlich ausfällt.

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Hast du deine doppelte Haushaltsführung, gehört die Zweitwohnsitzsteuer zu den Werbungskosten. In WISO Steuer findest du das ganz einfach unter Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Doppelter Haushalt.

Hier kannst du unter Angaben zu den Aufwendungen > sonstige Kosten Angaben zu deiner Zweitwohnung machen und die Kosten dafür eintragen. Das Programm berechnet automatisch, wie hoch deine Erstattung voraussichtlich ausfällt.

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Muss ich meinen Zweitwohnsitz anmelden?

Nicht melden, nicht zahlen? Das geht leider nicht. Denn in Deutschland bist du meldepflichtig. Innerhalb von 2 Wochen nach deinem Umzug musst du deinen Wohnsitz anmelden. Machst du das nicht, können satte Strafen drohen. Dabei können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro fällig werden – in besonders schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

FAQ: Zweitwohnsitzsteuer

Wie kann man sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen?

Du erhältst in der Regel bei deiner Gemeinde einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer. Diesen musst du für das jeweilige Jahr ausfüllen und bei der Gemeinde einreichen.
In bestimmten Fällen wird keine Steuer erhoben: bei Ehepaaren mit beruflich bedingter Zweitwohnung, bei Gemeinschaftsunterkünften wie Alten- oder Pflegeheimen, bei Kindern unter 16 Jahren, etc.
Ein möglicher Nachteil einer Zweitwohnung ist die anfallende Zweitwohnungssteuer. Brauchst du die Zweitwohnung für deinen Job, kannst du die aber von der Steuer absetzen.
In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Wer seinen Zweitwohnsitz nicht anmeldet, riskiert hohe Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Sogar Freiheitsstrafen sind möglich.
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