Hallo zusammen,
bei meinem nun endlich ersten Versuch, meine Steuererklärung "online" abzugeben wurde ich auf der Seite <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.elster.de">http://www.elster.de</a><!-- w --> darauf hingewiesen, dass ich zumindest die "gesetzlich vorgeschriebenen Belege" per Post an das FA schicken muss. Nun frag ich mich, um welche Belege es sich dabei handelt (ausgenommen die Lohnsteuerkarte- / bescheinigung, oder z.B. Bescheinigungen über Arbeitslosengeld etc., aber das dachte ich mir selbst schon)
Aber was um Gottes Willen soll mir der § 60 EStDA sagen ??
Für Euch zur Info hier der Text der "Elster-Seite" zum Ablauf der elektronischen Steuererklärung :
Zur elektronischen Übertragung Ihrer Einkommensteuererklärung füllen Sie mit Hilfe eines Steuerprogramms Ihre Steuererklärung aus und übertragen diese elektronisch über den entsprechenden Button oder Menüeintrag in Ihrer Software. Nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung der Daten wird die so genannte Komprimierte Steuererklärung gedruckt. Unterschreiben Sie die Komprimierte Steuererklärung und schicken Sie diese zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen¹ Belegen an das zuständige Finanzamt.
¹Hinweis
Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind: z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV.
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich ausserordentlich dankbar.
Herzliche Grüße,
Thomas