• Hallo Andreas,


    hierfür gibt es keine Pauschale.


    Aber beachten Sie bitte, daß Sie erst 1548 € selbst aus der "eigenen Tasche" (verheiratet) bezahlen müssen, um dann noch max. 1500 € steuerlich geltend machen zu können. Verpflegungskosten werden nicht mit gerechnet!


    Im Forum finden Sie zum Thema weitere Beiträge.
    Ab 2006 gibt es eine andere Rechtsprechung.

  • HALLO,


    HABE HEUTE MEINE STEUER ZURÜCKBEKOMMEN :lol:
    DER KINDERGARTEN (Beitrag 2005) WURDE UNS (Verheiratet 2 Kinder) ERSTATTET
    Anscheinend geht es doch und nun meine frage geht das auch für 2004 und 2003 ?
    Habe die kosten nie ANGEGEBEN !?
    Was meint Ihr oder habt Ihr Links zu diesem Thema.