Hallo an alle,
in meiner Steuerberechnung mit t@x ist im Bereich der Vorsorgeaufwendungen ein Betrag angegeben nach altem Recht. Der Betrag ergibt im Anschluß eine zu hohe Berechnung der Steuererstattung. In der Berechnung steht ebenfalls der vom Finanzamt laut Steuerbescheid berechnete Wert nach neuem Recht. Dieser Wert wird allerdings nicht für die Berechnung herangezogen. Kann ich dem Programm t@x 2006 mitteilen, dass es für die Berrechnung den Wert laut neuem Recht ansetzt und somit genauso rechnet wie das Finanzamt?
Danke!
Umstellung t@x steuer auf neues oder altes Recht bei der Ber
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Hallo Dirk,
Ihre Aussage ist so nicht richtig. Gem. § 10(4a)EStG ist in den Kalenderjahren 2005 bis 2019 der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach § 10(1) Nr. 2+3 EStG in der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung (altes Recht) des § 10(3)EStG mit den Höchstbeträgen gem. der Tabelle für den Vorwegabzug günstiger, ist der sich danach ergebender Betrag anstelle des Abzugsbetrages nach "neuem Recht" anzusetzen. Das bedeutet, daß eine Günstigerprüfung durchgeführt wird und der entsprechend Höhere Betrag zum Ansatz kommt.
Sie sollten somit dahingehend Ihren Steuerbescheid nochmals überprüfen.
Schöne Grüße
Karlchen