Vorsorgeaufwand bei Grenzgängern

  • Bei grenzgängern in der Schweiz ist es obligatorisch, dass diese AHV Beiträge ( Arbeitnehmeranteile) in die dortige gesetzliche Rentenversciherung einbezahlen müssen. Diese Beiträge müssten als Basisvorsorgeaufwendungen eigentlich begünstigt sein. Im Programm tax prof. 7.07 werden die Arbeitnehmernateil ( einzugeben unter Sonderausgaben in ausländischer Währung) nicht zu begünstigen Aufwendungen gezählt. Die Arbeitgeberanteile ( anlage N-Gre Seite 3) werden aber bei der Kürzung berücksichtigt. Gibt es irgendwie Abhilfe. Denn dadurch ist natürlcih die Günstigerprüfung immer zugunsten altem Recht aber m. E. falsch.


    MfG