Minderung des Vorwegabzuges n. § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG (2004)

  • Bei der Berechnung des Minderungsbetrages zur Berechnung des verbleibenden Vorwegabzuges wird bei Versicherungsleistungen in Höhe von 5.420 eine Minderung von 994 Euro vom Wiso-Programm 2006 bei der Vergleichsrechnung 2004 angesetzt. Dies führt lt. Programm zum Ansatz von 4.075 Vorsorgeaufwendungen.


    Können Sie mir bitte erklären, wie es zum Abzug des wesentlich geringeren Betrages von 994 Euro (statt 3.068) kommt? Denn daraus ergibt sich ein wesentlich höherer Betrag für die Vorsorgeaufwendungen.


    Vielen Dank im Voraus


    ThommyW