Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungsmehraufwendungen

  • Hallo,


    ich habe ein Problem - ich arbeite 4 Tage die Woche bei unserem Auftraggeber vor Ort und erhalte als Verpflegungspauschale 3Euro pro Tag von meiner Firma. Nun möchte ich auch die restlichen 3 Euro geltend machen, kann aber nur 6 Euro geltend machen... Kann ich irgendwo eintragen, dass ich schon 3Euro bekommen habe - oder soll ich (pragmatisch wie ich bin) die Tage halbieren???


    Vielen Dank für Eure Hilfe,
    Kirsten

  • Hallo,


    die Tage solltest du nicht halbieren, sondern wahrheitsgemäß angeben. In der Anlage N Seite 3 Zeile 65 werden die vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzten Verpflegungsmehrauwendungen (z.B. 230 Tage x 3 € = 690 €) eingetragen. In der Maske Werbungskosten Einsatzwechseltätigkeit findest du die entsprechende Zeile: Übrige steuerfreie Erstattungen und Zuschüsse, dort kommen die vom Arbeitgeber erstatteten Mehraufwendungen, wenn sie nicht in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wurden ( Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 20 Steuerfreie Zuschüsse bei Auswärtstätigkeit - die werden automatisch übernommen).


    Kibal