Es scheint nicht möglich zu sein, den Behinderungsgrad im Jahr zu ändern.
Also wenn jemand bis zum 01.09. 70% hat und danach nur noch 50% gibt es keine Eingabemöglichkeit!
Oder hat jemand eine Möglichkeit entdeckt ?
Schönen Gruß
Bernd
Es scheint nicht möglich zu sein, den Behinderungsgrad im Jahr zu ändern.
Also wenn jemand bis zum 01.09. 70% hat und danach nur noch 50% gibt es keine Eingabemöglichkeit!
Oder hat jemand eine Möglichkeit entdeckt ?
Schönen Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
ich würde nur die 70% eintragen. Es handelt sich bei dem Pauschbetrag um einen Jahresbetrag, egal wie lange bzw. seit wann die Behinderung im Jahr besteht; der höchste Grad der Behinderung ist maßgeblich.
MfG
Akki
Also, soo schnell war die Antwort nun doch nicht
Hallo Bernd,
da du für 9 Monate, also ein 3/4 Jahr zu 70 % veranlagt warst, kannst Du den Behinderungsgrad von 70 % in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Gruss Fritz
Hallo Bernd,
nach Absatz 7 R 33b EStR ist bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres stets der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad der Behinderung zu gewähren, der im Kalenderjahr festgestellt war. Ein Zwölftelung ist nicht vorzunehmen. In Deinem Fall ist also der Grad der Behinderung mit 70% einzutragen.
Gruß Steuerprofi