Wie macht man die St-Erklärung wenn meine Ehefrau und mein Sohn gemeinsame Besitzer eines Mehrfamilienhauses mit Eigentumsrecht 2:1 Teilen sind, bei Standardveranlagung?
T@X 2008
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Hallo koronafisch,
bei dieser Konstellation einer Grundstücksgemeinschaft ist eine Feststellungserklärung der richtige Weg.
Der dort ermittelte Gewinnanteil wird in Anlage V der eigenen Einkommensteuererklärung eingetragen, und zwar über
[Weitere Einkünfte und Bezüge] / [Beteiligungen]
Dort "Vermietung und Verpachtung" auswählen.MfG
Akki