• Hallo koronafisch,


    bei dieser Konstellation einer Grundstücksgemeinschaft ist eine Feststellungserklärung der richtige Weg.
    Der dort ermittelte Gewinnanteil wird in Anlage V der eigenen Einkommensteuererklärung eingetragen, und zwar über
    [Weitere Einkünfte und Bezüge] / [Beteiligungen]
    Dort "Vermietung und Verpachtung" auswählen.


    MfG
    Akki