Hallo,
im Videotext der ARD steht, daß die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von einem Kind in Ausbildung und sozialversicherungspflichtig (nicht steuerpflichtig) in der Steuererklärung der Eltern geltend gemacht werden können, sofern noch Unterhaltspflicht (heißt Kindergeldbezug) besteht.
Im Hilfetext der Elstersoftware ist ebenfalls ein Hinweis, den man so verstehen kann.
Weiß hierüber jemand Konkretes ?