Hallo liebe tax-Gemeinde,
ich habe im ersten Halbjahr 2010 BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) vom Arbeitsamt bezogen.
Wo muss ich diese Beträge angeben?
Vielen Dank!
Hallo liebe tax-Gemeinde,
ich habe im ersten Halbjahr 2010 BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) vom Arbeitsamt bezogen.
Wo muss ich diese Beträge angeben?
Vielen Dank!
Hallo Johnny_Bravo,
BAB und BAFöG sind steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Dashalb sind diese nicht in der eigenen Steuererklärung anzugeben.
MfG
Akki
Vielen Dank für die Info Akki