Arbeitsstelle in Luxemburg Fahrtkosten

  • Hallo


    mein Mann arbeitet in Lux. Bisher habe ich als Werbungskosten immer die vollen km (also Hin- und Rückwückeg) angegeben. Das Programm berechnet übrigens auch die vollen km. In den letzten Jahren hat das FA das auch immer akzeptiert, also Bruttogehalt abzgl. Hin-und Rückweg zur Arbeit. Dieses Jahr wurde nur die einfache Fahrtstrecke zu Grunde gelegt. Was ist denn nun richtig?


    Vielen Dank schon mal für die hoffentlich zahlreichen Antworten.

  • Hallo Akki,


    mein Mann arbeitet dort am Betriebssitz. Begründung steht keine im Steuerbescheid. Lediglich der Standardsatz: "Ausländische Einkünfte in Höhe von XXX wurden mit € XXX in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, §32b EStG).


    mfg Saarländer_

  • Hallo Saarländer,


    wenn dein Mann am Betriebssitz arbeitet, dann wären es doch meines Erachtens nach "standard" Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte bzw. doppelte Haushaltsführung.
    Weil diese Einkünfte im Rahmen des DBA steuerfrei sind, werden doch die damit zusammenhängenden Kosten dort abgezogen und für den Rest der Progressionsvorbehalt angewandt.
    An welcher Stelle im Programm hast du die Fahrtkosten denn so eingetragen, dass sie als Reisekosten angesetzt wurden?


    MfG
    Akki

  • Hallo Akki,


    Direkt zuzuordnende Werbungskosten in Sonderfällen:
    - zu dem steuerfreien ARbeitslohn lt. Nr. 16 der Lohnsteuerbescheinigung


    Also Brutto Gehalt abzgl Werbungskosten - der Rest wurde dann in die Progression einbezogen. Ich geb dir mal ein Beispiel: Bisher war es so.


    Bruttogehalt 30tsd. ./. 5 tsd (Fahrkosten für Hin und zurück) = 25tsd - Progression. Wurde in den letzten Jahren auch immer so akzeptiert. Auch das Programm berechnet es so. Dieses Jahr habe ich es auch wieder so angegeben, jedoch das FA berechnet 30 tsd ./. 2,5 tsd = 27,5 tsd - Progressionsvorbehalt.