Hallo
meine Frau hat einen 400 Euro Job und hat sich nun Selbstständig (Kleinunternehmer) gemacht.
Frage: Wo, b.z.w. muss ich die Einnahmen aus dem 400 Euro Job eintragen?
Werden die Einnahmen von der Selbsständikeit und 400 Euro Job zusammen gezählt, oder sind die 400 Euro auf jeden Fall steuerfrei?
Gruß
Peter
Selbständig und 400 Euro Job
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Hallo Peter,
Frage: Wo, b.z.w. muss ich die Einnahmen aus dem 400 Euro Job eintragen?
nein, die Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungen - so genannten Minijobs - sind steuerfrei und werden nirgends eingetragen, wenn der Arbeitgeber eine pauschale Steuer von 2% hierfür entrichtet (was die Regel ist) und die Beschäftigung nicht auf Steuerkarte erfolgt.
Werden die Einnahmen von der Selbsständikeit und 400 Euro Job zusammen gezählt, oder sind die 400 Euro auf jeden Fall steuerfrei?
siehe oben.
MfG
Akki -
Hallo Akki,
Danke für die Info!
Gruß
Peter