Hallo zusammen,
laut Auskunft Finanzamt soll die 3 monatige Weiterzahlung ( Sterbevierteljahr ) bei den Hinterbliebenen unter Anlage R ( Rente ) eingepflegt werden.
Programm meckert, man kann den Verstorbenen aber nicht 3 Monate weiter leben lassen ( eigene Anlage R ), damit das Programm nicht meckert!!
Hat schon jemand Erfahrung damit oder ein Tipp für mich, bin noch berufstätig.
Mfg
Silverbird